Lebensversicherung kündigen
Gründe für die Kündigung der Lebensversicherung
Ist die Kündigung alternativlos?
Wie die Lebensversicherung bei Geldbedarf hilft
Kann man Lebensversicherungen vorzeitig kündigen?
Die Lebensversicherung ist mit gewissen Kündigungsfristen jederzeit kündbar. Die Kündigungsfristen richten sich in der Regel nach der Fälligkeit der Beitragszahlung, die monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden kann. Über die Fristen der Beitragszahlung gibt Ihnen z.B. Ihr Versicherungsschein Auskunft oder Sie schauen in Ihren Kontoauszügen nach.
Grundsätzlich ist die Kündigung einer Lebensversicherung mit Nachteilen verbunden, da es sich dabei um ein langfristiges Finanzprodukt mit Mindestlaufzeiten von 12 Jahren und mehr handelt. Und auch sehr viel längere Laufzeiten von 30 Jahren und mehr sind nicht unüblich. Daher erreicht die Lebensversicherung plangemäß ihre Idealrendite mit Erreichen des entsprechenden Ablaufdatums. Steigt man vorher aus, muss man auf einen Teil seiner Rendite verzichten. Das sind die sogenannten Stornogebühren.
Aufgrund dieser bei Kündigung anfallenden Stornokosten gilt die Lebensversicherung bei Verbraucherschützern gemeinhin daher als unflexibel und teuer. Zwar kann man seinen Vertrag jederzeit auflösen und sich von seiner Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert auszahlen lassen, aber damit nimmt man auch hohe Stornokosten in Kauf, verzichtet auf in Aussicht gestellte Überschusszahlungen bei Ablauf und verliert nicht zuletzt auch den Versicherungsschutz, nicht selten auch den von Versicherungen, die zusammen mit der Risikolebensversicherung abgeschlossen wurden, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder die Unfallzusatzversicherung (UZV). Trotzdem werden jährlich Rückkaufswerte im Gesamtvolumen von 14 Milliarden Euro ausgezahlt. Dabei gilt: Je länger die Vertragslaufzeit, desto höher die Stornowahrscheinlichkeit (Siehe Abb. 1). Im Schnitt wird damit jede zweite Police vor Ablauf gekündigt. Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte gut überlegt sein. Es gibt fast immer bessere Möglichkeiten, schnell und sicher an Geld zu kommen.
ACHTUNG: Die Kündigung einer Lebensversicherung ist die ultima ratio, die nicht wieder rückgängig gemacht werden kann und den sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat. Daher sollten Sie vor einer Kündigung Alternativen überprüfen. Sie können sich damit auch an ihren Finanzberater oder an Ihre Bank oder Sparkasse wenden.
Lebensversicherung kündigen: Die wichtigsten Nachteile
Verlust der Ablaufrendite
Schutz im Todesfall geht verloren
Wegfall der Steuervorteile
Zusatzschutz weg (BU-Versicherung)
TIPP: Wer nur kurzzeitig Kapital benötigt und nicht auf seine Altersvorsorge verzichten will, sollte die Lebensversicherung beleihen. Wer einen Vertrag hat mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU), der sollte die Police verkaufen mit Rückerwerbsoption. So bleibt der volle Versicherungsschutz inklusive BU erhalten.
Was bekomme ich bei Kündigung der Lebensversicherung?
Wer bei dringendem Geldbedarf seine Lebensversicherung kündigt, verliert wertvollen Versicherungsschutz. Darüber hinaus ist die Kündigung immer ein Verlustgeschäft. Denn bei der Kündigung erhalten Sie vom Versicherer lediglich den aktuellen Rückkaufswert ausbezahlt.
Was ist der Rückkaufswert?
§169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung. […] Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer zusätzlich die diesem bereits zugeteilten Überschussanteile sowie den nach den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Fall der Kündigung vorgesehenen Schlussüberschussanteil zu zahlen.
Wie kommen Sie bestmöglich mit der Lebensversicherung zu Geld?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen statt zu kündigen, erhalten Sie ein Angebot, dass sich nicht am Rückkaufswert, sondern am „inneren Wert“ der Police orientiert. Dabei werden unter anderem mögliche Schlussübeschüsse berücksichtigt und deshalb gibt es beim Verkauf in der Regel 3 bis 7 Prozent mehr als bei der Kündigung. Bei einem Rückkaufswert von 50.000 Euro können das leicht 3.000 Euro mehr sein.
Warum Verbraucher die Lebensversicherung kündigen?
Jedes Jahr werden Lebensversicherungen im Wert von mehr als 12 Milliarden Euro storniert. So verschenken deutsche Verbraucher mehr als 90 Millionen Euro, weil Sie die Lebensversicherung kündigen. Dabei bringt die Lebensversicherung zu verkaufen einen sicheren Mehrwert von durchschnittlich 2 bis 7 Prozent bei gleichzeitigem Erhalt eines Todesfallschutzes. Damit ist der Verkauf der Lebensversicherung die beste Alternative für alle, die schnell Geld benötigen.
Häufige Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung
Beiträge zu teuer
Hypothek- oder Schuldentilgung
Immobilienkauf/ Renovierung
Kapital benötigt für Selbstständigkeit
Rendite der LV gesunken
Arbeitslosigkeit
Unsicherheit/ Run-off
Vozeitiger Ruhestand
Erkrankung
besondere Anschaffung
Warum werden Lebensversicherungen gekündigt?
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses legt sich der Versicherte auf einen langen Zeitraum fest, ohne zu wissen, wie sich seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse entwickeln werden. Vieles kann sich im Verlauf des Lebens ändern: Selbständigkeit, Arbeitslosigkeit, Hochzeit, Scheidung, Reisen, Immobilienerwerb, Kinder oder Krankheit sind die häufigsten Gründe, die Versicherte dazu bewegen können, ihre LV zu kündigen, um sich damit zusätzliche Liquidität zu sichern. Jedes Jahr werden rund 3% der bestehenden Lebensversicherungsverträge gekündigt. Einer von der Steinbeis University Berlin in Zusammenarbeit mit Policen Direkt durchgeführten Umfrage zufolge steht die Schuldentilgung an erster Stelle der Gründe, seine Lebensversicherung zu kündigen. Hier das Ergebnis der Umfrage:
Wie kündige ich meine Lebensversicherung?
Für die Kündigung benötigen Sie eine schriftliche Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft. Wichtig ist die Beurkundung durch eigene Unterschrift. Wer sicher gehen will, verwendet dafür ein Einschreiben mit Rückantwortschein.
Wer Schulden hat, ist mitunter gezwungen, einen Sparvorgang vorzeitig zu beenden.
Arbeitslose kündigen ihre bestehende Lebensversicherung, um sich zur Deckung der laufenden Kosten finanziellen Freiraum zu schaffen.
Hochzeiten oder Scheidungen führen oft zu finanziellen Engpässen, genau wie Kinder und die Pflege von Angehörigen.
Wer schnell ein Auto ersetzen muss, kommt genauso in die Bredouille wie einer, der unerwartete Renovierungsausgaben bewältigen muss.
Beispiele sind Studiengebühren für eine angesehene Elite-Universität oder auch der Swimmingpool im eigenen Garten.
Für den Kauf eines Hauses ist Eigenkapital notwendig, das durch die vorzeitige Beendigung einer Lebensversicherung erreicht werden kann.
Wer in die Situation kommt, Hartz IV zu beantragen, muss zunächst seine eigenen Vermögensverhältnisse offenlegen: Bargeld, Immobilien, Wertgegenstände und Lebensversicherungen. Während die Form einer Rentenversicherung als Altersvorsorge geschützt ist, verlangt die Bundesagentur für Arbeit für den Bezug von Arbeitslosengeld II Kapitallebensversicherungen grundsätzlich zu überprüfen, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Risikoaffine Anleger oder Sparer sehen in der Lebensversicherung eine zwar sichere, aber renditearme Anlage. Wer kurzfristig Gelegenheit hat, in höher verzinste Anlagen zu investieren und das Risiko nicht scheut, beendet auch vorzeitig die Lebensversicherung.
Besonders risikoaverse Sparer sehen auch aufgrund tendenziöser Berichterstattung ein Risiko in der Lebensversicherung. Sie sind nicht mehr überzeugt, dass das die richtige Sparform ist, um im Niedrigzinsumfeld bestehen zu können.
Wann ist die Kündigung einer Lebensversicherung sinnvoll?
Die Frage, ob eine Kündigung der Lebensversicherung sinnvoll ist oder nicht, kann man pauschal nicht beantworten, da sie erstens mit der finanziellen und persönlichen Situation des Versicherungsnehmers zusammenhängt und zweitens auch von Eigenschaften der Police abhängt, wie z.B. Laufzeit, Höhe des Todesfallschutzes und eventuell mit der Police zusammen abgeschlossener Zusatzversicherungen. Anhand dieser Übersicht können Sie sehen, ob eine Kündigung in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte oder nicht. Bei Fragen dazu können Sie auch Ihren Versicherungsmakler oder Berater Ihrer Bank oder Sparkasse hinzuziehen.
Sinnvolle Fälle
Finanzielle Notsituation
Keine Alternative zur Kündigung möglich
Fälle, in denen Sie die Lebensversicherung nicht kündigen sollten
Generell raten Verbraucherschützer auch vor der Kündigung ab, wenn es sich dabei um Altverträge mit einer hohen Garantieverzinsung handelt. Diese betrugen beispielsweise 4% bis zum Jahr 2000 und wurden danach mehrfach gesenkt. Heute gibt es kaum mehr Neuverträge mit Garantien. Altverträge haben verglichen mit einer neu abgeschlossenen Lebensversicherung also einen viel höheren Wert, den man nicht leichtfertig durch Kündigung aufgeben sollte.
Besonders wer sich ganz am Anfang seines Vertrages befindet, sollte sich im Klaren sein, dass er bei Kündigung weniger Geld ausgezahlt bekommt, als er eingezahlt hat. Aber auch für Versicherte, die sich am Ende ihrer Laufzeit befinden, ist eine vorzeitige Vertragskündigung nicht empfehlenswert, da sie die endfälligen Schlusszahlungen verlieren, die sie in zwei oder drei Jahren ausgezahlt bekämen. Hier könnte ein Policendarlehen als Überbrückungskredit oder ein Verkauf mit Rückerwerbsoption sinnvoller sein.
Einige Lebensversicherungen sind zudem gesetzlich von der Kündigung ausgeschlossen, wie Rürup-Verträge oder Direktversicherungen, die allenfalls beitragsfrei gestellt werden können. Riester-Verträge hingegen können zwar gekündigt werden, jedoch nur unter Verlust der erhaltenen Förderungen und Steuervorteile.
Vor der Kündigung der Lebensversicherung warnen insbesondere die Verbraucherschützer. Die Gesellschaft berechnet in diesem Fall hohe Stornokosten. Über die Höhe der Stornokosten gibt es keinerlei Tabellen oder Richtlinien. Auch gibt es keine Vergleichbarkeit, da diese Gebühren direkt vom Rückkaufswert abgezogen werden – und nur dieser Wert wird dem Versicherten mitgeteilt. Zusätzlich verzichtet man bei der Kündigung der Police auf die zukünftigen Schlussüberschüsse – und bleibt vollständig auf den Abschlusskosten sitzen, die bereits in den ersten Jahren nach Abschluss der Lebensversicherung abgezogen worden waren. Drittens erlischt der wertvolle Versicherungsschutz sofort – und zusätzlich eventuell damit verbundene Zusatzversicherungen wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder die Unfallzusatzversicherung (UZV).
Wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann diese mitunter noch rückabwickeln. Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Versicherte die eingezahlten Beiträge zuzüglich der Verzinsung vom Versicherer zurück. Dienstleister, die diesen Widerruf für Sie übernehmen wollen, versprechen hier bis zu 50% oder sogar „bis zu 150% der eingezahlten Beiträge“ im Falle eines erfolgreichen Widerrufs. Diese sagenhaften Versprechungen der sogenannten Rückabwickler halten aber einem Faktencheck nicht stand: Der Widerruf ist teuer und dauert lange: Rückabwicklungsdienstleister verlangen bis zu 50% des Mehrerlöses als Provision. Der ist keineswegs sicher und dabei bleibt es nicht: Versicherer wollen dann für die Jahre von Abschluss bis Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung – schließlich hat ja ein BU- oder Todesfallschutz bestanden. Was den Mehrerlös gegenüber einer Kündigung weiter schmälern kann: Sämtliche Steuervorteile der Laufzeit müssen bei einem Widerruf mit rückabgewickelt werden. Auf die sogenannten Nutzungszinsen, aus denen sich bei einem (erfolgreichen) Widerruf der Mehrerlös ergibt, sind 25 Prozent Kapitalertragssteuer fällig und darauf noch einmal 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
Die Beitragsfreistellung ist rechtlich gesehen ein Teilstorno und hat sowohl eine Herabsenkung der Versicherungsleistung, als auch eine Minderung der Ablaufleistung zur Folge. Zusätzlich werden Stornokosten berechnet.
Der Verkauf der Lebensversicherung bringt einen sicheren Mehrwert von durchschnittlich 3 bis 7 Prozent bei gleichzeitigem Erhalt eines Todesfallschutzes. Damit ist der Verkauf die beste Alternative für alle, die schnell Geld benötigen.
Banken akzeptieren in der Regel bestimmte Wertpapiere als Kreditsicherheit. Für den Kreditnehmer kann das zum einen oftmals der Verzicht auf die ungeliebte Schufa-Auskunft bedeuten. Zum anderen können besicherte Darlehen höhere Kreditsummen ermöglichen und verhelfen dem Darlehensnehmer zu einem niedrigeren Kreditzins, als das beispielsweise bei einem Ratenkredit der Fall wäre. Die auf Policendarlehen spezialisierten Banken können bis zu 100% einer kapitalstockgedeckten Renten- oder Lebensversicherung akzeptieren, damit erreicht der Rückkaufswert einer Lebensversicherung eine weitaus höhere Akzeptanz bei Banken, als das beispielsweise bei Aktien oder Immobilien der Fall ist. Auch fondsgebundene Lebensversicherungen können als Sicherheit akzeptiert werden.
Nach Erhebungen der Finanzberatung Max Herbst (FMH) sollte man ein Policendarlehen jedoch nicht bei der Versicherungsgesellschaft beantragen, bei der man die Police abgeschlossen hat. Deren Zinssätze sind in der Regel zu hoch, da viele Versicherer an diesem Geschäft nicht interessiert sind. Stattdessen sollte man ein Policendarlehen bei darauf spezialisierten Banken in Anspruch nehmen. Auch der Zweitmarkt für Lebensversicherungen kooperiert mit diesen Banken. Eine Beleihung ist auf dem Zweitmarkt aktuell schon ab 3,99% p.a. eff. möglich.
Bei Kündigung der Police, geht Todesfallschutz als und auch der Schutz einer im Vertrag enthaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) verloren. Beim Verkauf der Lebensversicherung mit Rückerwerbsoption (Policencash), bleibt die BUZ erhalten. Wer in jungen Jahren eine BUZ abgeschlosen, den kommt ein Neuabschluss in der Regel teuer. Gerade bei über 50-jährigen ist der Versicherungsschutz also besonders wichtig. Policencash eignet sich somit vor allem für Versicherte, die sich nicht endgültig von ihrer Versicherung trennen wollen, aber schnell und unbürokratisch Liquidität benötigen. Beim Rückerwerb sind neben dem ursprünglichen Kaufpreis und den entrichteten Prämien nur die günstigen Zinskosten zu zahlen.
Verbraucherschützer warnen vor Kündigung
Die naheliegende Lösung – die Kündigung – ist die schlechteste Option. Verbraucherschützer, wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, warnen daher auf ihren Webseiten vor der vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherungspolice. Wer seine Lebensversicherung zur Finanzierung einsetzen möchte, beispielsweise für den Kauf eine Immobilie, sollte sie eher verkaufen. Welche Möglichkeiten gibt es also eigentlich, die Lebensversicherung zu verwerten?
TIPP: In der Sendung “Servicezeit” zeigt das WDR zwei Beispiele, wie teuer Versicherten die Kündigung der Lebensversicherung tatsächlich kommen kann.
Kündigung der Lebensversicherung und Verkauf: Steuerunterschiede
Grundsätzlich unterliegt der Verkauf der Lebensversicherung der Besteuerung durch die Kapitalertragssteuer (KESt). Allerdings bleiben Erträge von Altpolicen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, auch bei Verkauf steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen für eine Kapitalertragssteuerfreiheit, z.B. 12 Jahre Laufzeit oder länger und mindestens 5 Jahre Beitragszahldauer, erfüllen.
Im Kündigungsfall werden hingegen auch steuerfreie Policen steuerschädlich.
Verkauf und Kündigung werden unterschiedlich besteuert. Im Kündigungsfall unterliegen sämtliche Zinseinnahmen aus dem Sparanteil der Steuerpflicht. Bei Verkauf wird jedoch nur die Differenz aus dem erhaltenen Kaufpreis und der Summe der eingezahlten Prämien besteuert. Zusätzlich können eventuelle Verluste, d.h. wenn der erhaltene Kaufpreis unter den bisher eingezahlten Beiträgen liegt, ggfs. mit Kapitalerträgen verrechnet werden.
Bleibt beim Verkauf der Police der Versicherungsschutz erhalten?
Wer an ein Unternehmen verkauft, das Mitglied ist im BVZL, kann sich einen Rest-Todesfallschutz erhalten. Die BVZL-Mitglieder kaufen Lebensversicherungen zu dem Zweck an, um diese bis zur Endfälligkeit fortzuführen. Nur dadurch bleibt ein Rest-Versicherungsschutz erhalten. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. hat dazu einheitliche Qualitätskriterien für den Ankauf von Lebensversicherungen veröffentlicht. Tritt der Versicherungsfall nach Verkauf der Police ein, wird die Versicherungssumme in einer Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt, abzüglich des bereits gezahlten Kaufpreises, durch den Ankäufer gezahlte Prämien und Zinskosten.
Checkliste: Verkauf der Lebensversicherung
Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe
Kaufpreis über dem Auszahlungsbetrag der Versicherung
Policenankäufer ist Mitglied im BVZL
Kaufangebote bzw. Bewertungen sind kostenlos und unverbindlich
Wie kann ich meine Lebensversicherung kündigen?
Der schnellste und unbürokratischste Weg ist die schriftliche Kündigung direkt bei der Versicherungsgesellschaft. Am besten, man verwendet dazu ein Einschreiben mit Rückantwortschein bei der Post, damit man die Kündigung selbst dokumentieren kann. Es ist dabei keine Angabe von Gründen notwendig. Bitte beachten Sie, dass je nach Vertrag verschiedene Kündigungszeitpunkte vorgesehen sind. Grundsätzlich ist der erste Geltungstag der Police der Hauptfälligkeitszeitpunkt, zu dem grundsätzlich auch gekündigt werden kann. Die meisten Versicherungsgesellschaften akzeptieren aber auch monatliche Kündigungsfristen, und zwar dann, wenn eine monatliche Prämienzahlung vereinbart wurde. Sind Sie sich hinsichtlich Ihres Kündigungstermins nicht sicher, empfiehlt es sich, den Passus „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ in das Schreiben mit aufzunehmen.
Muster-Schreiben Kündigung der Lebensversicherung:
Absender:
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
An:
Musterfall Versicherungs AG
Abteilung Lebensversicherung
Versicherungsstr. 1
67890 Versicherungswalde
[[Policennummer oder Versicherungsnummer]]
Kündigung meiner Lebensversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich oben genannte Lebensversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mit Ablauf der Versicherungsfrist erlischt die erteilte Einzugsermächtigung. Bitte erstatten Sie den Rückkaufswert an folgende Bankverbindung:
Musterbank
IBAN: DE10 0815 0815 0000 12345 00
BIC: MUSTERB0815
Kontoinhaber: Max Mustermann
Ich erbitte eine schriftliche Kündigungsbestätigung an meine o.g. Anschrift
Mit freundlichen Grüßen
Warum Policen Direkt?
Marktführer im Zweitmarkt.
Sicherer und seriöser Verkauf.
Schnelle und einfache Abwicklung.
Mitglied im BVZL.
Bevor Sie eine Lebensversicherung selbst kündigen, sollten Sie sich zu allen zur Verfügung stellenden Optionen beraten lassen, beispielswiese bei Ihrem Bank- oder Versicherungsberater oder bei den Experten des Zweitmarktes.
Folgende Fragen spielen bei der Kündigung im Vorfeld eine Rolle:
Wie hoch ist der Liquiditätsbedarf? Soll die gesamte Police liquidiert werden oder reichen Teilbeträge, um die Police aufrechtzuerhalten?
Welche steuerlichen Begünstigungen gehen im Kündigungsfall verloren?
Werden Kündigung und Verkauf steuerlich unterschiedlich behandelt?
Wie schwer wiegt der Verlust des Todesfallschutzes bei Kündigung?
Kann der Verlust von Zusatzversicherungen, die zusammen mit der Lebensversicherung abgeschlossen worden, z.B. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder Unfallzusatzversicherung (UZV), anderweitig ausgeglichen werden?
Die Zweitmarktexperten von Policen Direkt können anhand dieser Vorgaben mehrere Optionen aufzeigen, die jeweils eine bessere Alternative zur Kündigung darstellen:
Kundenwunsch | Nachteil | Lösung |
---|---|---|
Schnelle und unkomplizierte Liquidierung der Police | Verlust Todesfallschutz, Stornokosten | Kündigung |
Mehrerlös über Rückkaufswert, Rest-Todesfallschutz | Verlust Zusatzversicherungen (BUZ, UZV) | Verkauf |
Erhalt Todesfallschutz und Erhalt von Zusatzversicherungen | Auszahlung von bis zu 90% des Rückkaufswertes | Verkauf mit Rückerwerbsoption |
Vollständiger Erhalt der Police | Weiter Belastung durch Beitragszahlungen, Zinskosten | Policendarlehen |
Ist Beitragsfreistellung eine Alternative?
Oft wird die zusätzlich noch die Beitragsfreistellung als Kündigungsalternative genannt. Dass aber die Beitragsfreistellung einer Teilkündigung der Lebensversicherung gleich kommt, die dem Versicherten viel Geld kosten kann, wissen nur wenige Verbraucher. Untergrenze nicht erreicht hat.
Sonderfall fondsgebundene Lebensversicherung
Es werden oft auch fondsgebundene Lebensversicherungen zum Ankauf eingereicht. Doch reine fondsgebundene Lebensversicherungen können nur über ein Policendarlehen zu 60 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes beliehen werden. Sicherheitsorientierte Lebensversicherungen mit Garantien und Fondsanteil beispielsweise in der Verwendung der Überschüsse können dagegen auch verkauft werden.
Lebensversicherung kündigen: Welche Alternativen gibt es noch?
Mit diversen Vertragsanpassungen kann ein Storno des Vertrages womöglich vermieden und Liquiditätsengpässe überbrückt werden. Beispielsweise können eine Kündigung von Zusatzversicherungen, eine Beitragsstundung, die Verrechnung von Beiträgen mit den Überschüssen oder eine Freistellung hier kurzzeitig Luft verschaffen. Mitunter lässt sich auch die Laufzeit verkürzen oder die Police beleihen. Hier ist zu beachten, dass weiterhin monatliche Zahlungen zu leisten sind.
Wer das nicht kann, sollte einen Verkauf der Lebensversicherung mit Rückerwerbsoption in Betracht ziehen. Vorteil: Hier behält der Versicherte einen Rest-Todesfallschutz und die Leistungen einer im Vertrag enthaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Alternativen zur Kündigung in der Übersicht
Maßnahme | Unser Tipp |
---|---|
Policendarlehen (Lebensversicherung beleihen) | Beleihen Sie die Police zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe (ab 2,99% eff. p.a.) |
Kündigung von Zusatzversicherungen | Befreien Sie den Vertrag von Komponenten wie Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ) und reduzieren Sie so die Prämie. |
Beitragsstundung, Verrechnung von Überschüssen | Wenn nur kurzzeitig Engpässe bestehen, können Sie einen Aufschub der Zahlung beim Versicherer beantragen. Alternativ können auch Überschüsse verrechnet werden, um Zahlungen zu vermeiden. |
Zahlungsweise umstellen | Stellen Sie um von jährlicher auf monatliche Zahlweise. So verlieren Sie zwar Rabatte, können aber geringere Zahlungen Monat für Monat leisten. |
Laufzeit der Lebensversicherung verkürzen | Ein Ende des Vertrages ist in Sicht? Vielleicht macht es Sinn, die Zahlungen noch eine Zeit lang zu leisten und mit dem Versicherer eine vorzeitige Beendigung zu vereinbaren. Viele bieten das standardmäßig bereits 5 Jahre vor Ablauf an. |
Beitragsfreistellung | Wenn Sie sich künftige Zahlungen nicht mehr leisten können oder wollen, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Damit bleibt die zum Zeitpunkt erreichte garantierte Ablaufleistung erhalten und zusätzliche Überschüsse sind weiterhin möglich. |
Lebensversicherung verkaufen mit Rückerwerbsoption | Verkaufen Sie die Lebensversicherung mit der Möglichkeit, diese wieder zurückerwerben zu können. Vorteile: Sie zahlen keine Beiträge, im Vertrag enthaltener Versicherungsschutz (BUZ, Todesfall) bleibt aber erhalten. |
Häufige Fragen
Wird der Vertrag vor Ablauf der Frist gekündigt, werden Stornokosten berechnet, die bereits im Rückkaufswert berücksichtigt sind. Außerdem entfällt der Versicherungsschutz und man verliert den Anspruch auf seine Ablaufleistung. Zu beachten ist weiterhin, dass auch eventuell in Verbindung mit dem Vertrag abgeschlossene Zusatzversicherungen, wie z.B. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder Unfallzusatzversicherung (UZV) automatisch erlöschen.
Die Stornokosten im Kündigungsfall, die sofort zum Abzug gebracht werden, sind bereits recht hoch. Zudem ist das Renditeversprechen auf die Ablaufleistung bezogen, welche endfällige Überschüsse enthält, die im Kündigungsfall nicht gezahlt werden. Dies alles wirkt sich mindernd auf die Rendite aus. Im Extremfall, d.h., wenn der Vertrag noch nicht lange genug lief, kann die Rendite im Kündigungsfall auch negativ ausfallen.
Grundsätzlich ist jeder Vertrag zur Hauptfälligkeit stornierbar. Das ist üblicherweise der erste Geltungstag der Police. Wurde eine monatliche Beitragszahlung vereinbart, akzeptieren die meisten Versicherungsgesellschaften darüber hinaus auch eine monatliche Kündigungsfrist.
Die Höhe der Kündigungsgebühren lässt sich leider nicht exakt bemessen. Sie variiert nicht nur je nach Versicherungsgesellschaft, sondern auch nach Vertrag und Laufzeit. Generell gilt: Je älter der Vertrag ist, desto geringer werden auch die Stornokosten. Da diese bereits im Rückkaufswert enthalten sind, ist eine genaue Bezifferung der Stornokosten nicht möglich.
Im Kündigungsfall ist die Auszahlung dann steuerfrei, wenn der Vertrag vor dem 1.1. 2005 abgeschlossen wurde, mindestens 12 Jahre gelaufen ist und die vereinbarte Todesfallsumme mindestens 60% der eingezahlten Beiträge beträgt. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, werden 25% Abgeltungssteuer fällig. Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, wird die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen besteuert. Auch hier gibt es steuerliche Begünstigungen bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und ab einem Mindestalter des Versicherten von 60 Jahren.
Im Internet werben einige Firmen damit, Lebensversicherungen anzukaufen, um diese „professionell“ zu kündigen. Verbraucherschützer warnen hier vor Gebührenschindern, die Kunden abkassieren. Verbraucher sollten daher zunächst versuchen, den Vertrag über Rückkaufswert auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Ankäufer wie Policen Direkt kaufen die Police, nicht um zu kündigen, sondern um die Verträge bis zum Ablauf aktiv zu lassen.
Nur wer dringend Geld benötigt, sollte hochverzinste und steuerbegünstigte Lebensversicherungen vorzeitig beenden. Mit der Kündigung bringen Sie sich um die Möglichkeit, den Ansparvorgang bis zum Vertragsende steuerfrei fortzusetzen. In vergleichbarer Weise privilegierte Anlageprodukte mit entsprechend sicherer Rendite sind heute nicht mehr erhältlich. Wer sich bewusst für höheres Risiko in der Geldanlage entscheidet, sollte die Lebensversicherung verkaufen statt kündigen.