Drohende Arbeitslosigkeit? Wie Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft sichern können
Mit einer privaten Arbeitslosenversicherung können Sie im Fall einer Kündigung Ihren Lebensstandard halten und finanzielle Lücken schließen. Während die sozialen Folgen einer Arbeitslosigkeit kaum bezifferbar sind, lassen sich wirtschaftliche Folgen dagegen so minimieren.
Die deutsche Wirtschaft ist in Sommerlaune, die Zahl der Arbeitslosen liegt unter 2,5 Millionen. Wer jetzt einen lukrativen Job hat, möchte den Absturz vermeiden und seinen Lebensstandard möglichst dauerhaft halten. Für den Ernstfall können Sie hierzu mit einer privaten Arbeitslosenversicherung vorsorgen.
Aktuell gibt es zwei Anbieter am Markt, die bei Jobverlust einspringen. Die R+V und die zur Zurich-Gruppe gehörende Baden-Badener haben entsprechende Produkte seit 2014 am Markt. Damit können Sie im Falle unverschuldeter Kündigung die Finanzierung für Auto, Haus und alltägliche Bedürfnisse sicherstellen. Die Versicherung zahlt hierzu monatlich einen festen Betrag, der im Vorfeld vereinbart wurde.
Aktuell sind je nach Tarif zwischen 100 und 1.500 Euro pro Monat möglich. Das Geld ist nicht direkt an bestimmte Zahlungen gebunden. Sie können damit laufende Verpflichtungen bedienen.
Eine private Arbeitslosenversicherung, die im Leistungsfall 500 Euro pro Monat bezahlt, kostet rund 30 Euro im Monat.
„Was Sie aus der privaten Arbeitslosenversicherung bekommen, wird nicht mit dem gesetzlichen Arbeitslosengeld verrechnet“, erklärt Policen Direkt-Versicherungsexperte Manuel Reil. Die Baden-Badener kommt nur in Frage, wenn Sie unbefristet angestellt sind, während die R+V auch befristete Arbeitsverträge akzeptiert.
Saisonarbeiter, Auszubildende und projektbezogene Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich nicht versicherbar.
Baden-Badener Versicherung restriktiver
Die beiden am Markt erhältlichen Policen unterscheiden sich weiter im Detail: Die Baden-Badener können Sie bis zum 51. Geburtstag abschließen, die R+V steht Ihnen prinzipiell bis zum Rentenalter offen – Auszahlungen gibt es längstens bis 67. Auch hier ist die Konkurrenz restriktiver: bei der Baden-Badener endet der Versicherungsschutz mit 61. Zudem müssen Sie bei Arbeitslosigkeit die Versicherungsbeiträge weiter bezahlen, was bei der R+V entfällt.
Die Bedingungen für die Arbeitslosigkeit und damit für die Zahlung aus der privaten Arbeitslosenversicherung sind klar. Der Versicherte
muss offiziell bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein
darf keiner Beschäftigung gegen Bezahlung nachgehen
muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv auf Suche nach einer Arbeitsstelle sein
Die Leistungen im Überblick
Das private Arbeitslosengeld gibt es genauso lange, wie Sie Arbeitslosengeld I bekommen, bei der R+V maximal 21 Monate lang. Die Baden-Badener zahlt maximal 12 Monate. Weitere gemeinsame Einschränkung: beide Versicherer zahlen erst ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit.
Die private Arbeitslosenversicherung der R+V und der Zusatzschutz der Baden-Badener zahlen ausschließlich bei betriebsbedingten Kündigungen.
Die Baden-Badener verspricht über den Schutz bei Kündigung ebenfalls Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Tritt diese im vierten Monat nach Versicherungsbeginn ein, zahlt der Versicherer 10 Prozent der vereinbarten Leistung bei Arbeitslosigkeit. Diese Quote steigert sich mit zunehmender Vertragsdauer. Besteht die Versicherung länger als zwei Jahren, leistet die Baden-Badener den gleichen Betrag wie bei betriebsbedingter Kündigung.
Personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.
Bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen gibt es nichts. Verhaltensbedingte Kündigungen liegen vor, wenn sich der Kündigungsgrund folgendermaßen beschreiben lässt: „Der Arbeitnehmer könnte, wenn er wollte, er will aber nicht.“ Klassische Beispiele: Leistungsverweigerung, Beleidigung von Vorgesetzten oder auch Diebstahl. Wenn der Arbeitnehmer will, aber trotz guten Willens seine Aufgaben nicht schafft, kann das ein Grund für eine personenbedingte Kündigung sein. Beispiele hierfür sind neben klassischer Überforderung auch langwierige Krankheiten.
Wer gekündigt wird und bereits einen Folgevertrag in Aussicht hat, bekommt keine Leistungen von der privaten Arbeitslosenversicherung.
Leitende Angestellte können nicht versichert werden
Für leitende Angestellte wie Geschäftsführer ist der Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung nicht möglich. Denn eine betriebsbedingte Kündigung kommt hier nicht in Frage. Ein Geschäftsführer besitzt als Geschäftsorgan in der Regel nämlich keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag.
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