Neue Regeln für Versicherungen: Was Sie jetzt wissen müssen
Ab sofort gelten für den Abschluss von Versicherungen neue Regeln. Die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie soll viele Vorteile für die Verbraucher bringen und bessere und transparentere Beratung gewährleisten. Ein Versicherungsvergleich nach DIN SPEC ist in jedem Fall ganzheitlich, transparent und dabei auch kostenfrei. Im Rahmen eines Experten-Checks können Sie einfach online bestehenden Versicherungsschutz nach Preis und Leistung optimieren.
Mit der Umsetzung der sogenannten IDD (Insurance Distribution Directive) gilt für die Praxis: Kunden sollten ab sofort den Nachweis erhalten, dass sie nur von angemessen qualifizierten Mitarbeitern beraten wurden. Ihre während der Beratung geäußerten Wünsche und Bedürfnisse müssen dokumentiert sein, genau wie eine Begründung, warum der Vermittler ein bestimmtes Produkt empfohlen hat und nicht ein anderes und warum dieses die geäußerten Bedürfnisse und Wünsche erfüllen soll.
Mit DIN Norm bedarfsgerecht, transparent und ganzheitlich beraten
Policen Direkt nutzt in der Bedarfsanalyse längst die Grundsätze der DIN Norm. Die Vorteile für Sie als Kunden liegen auf der Hand:
Mit der Beratung nach DIN Norm können Sie ihre Deckungslücken bei Versicherungen und Altersvorsorge erkennen. Die Ergebnisse sind nicht zufällig oder provisionsgetrieben. Die DIN nOrm bildet ein klares standardisiertes Gerüst für die individuelle Beratung.
Erfahren Sie , wie genau diese standardisierte Finanzanalyse (hier klicken) funktioniert.
Auf dieser einheitlichen und nachvollziehbaren Basis bekommen Sie sinnvolle und nachvollziehbare Vorschläge für die richtige persönliche Absicherung und Vorsorge. So sind Sie weder über- oder unterversichert, sondern einfach richtig versichert.
Bestehenden Versicherungsschutz mit Experten-Check optimieren
Als Policen Direkt-Kunde haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz von unseren qualifizierten Mitarbeitern analysieren zu lassen.
Ein solcher Experten-Check erfolgt ebenfalls im Rahmen der DIN Norm, ist völlig kostenfrei und verpflichtet Sie zu überhaupt nichts.
Laden Sie dazu einfach Ihre bestehende Versicherung hoch und wir überprüfen, ob Optimierungspotenzial besteht. Auf Wunsch erhalten Sie unverbindliche Angebote, um den Versicherungsschutz zu verbessern und dabei noch Beiträge zu sparen. Damit erfüllt Policen Direkt die Anforderungen für bedarfsgerechte und transparente Versicherungsvermittlung.
Wie muss Vermittlung künftig ablaufen?
Die europäische Vermittlerrichtlinie IDD gibt für die Versicherungsvermittlung folgende Punkte vor.
Sinnvolle Beratung
Die Beratung darf sich ausschließlich am tatsächlichen Bedarf des Kunden ausrichten. Rein provisionsgetriebener Versicherungsvermittlung soll so der Riegel vorgeschoben werden.
Folgende Angaben sind für den Vermittler Pflicht: Er muss Auskunft geben darüber,
in wessen Auftrag er arbeitet und wer ihn bezahlt.
ob er ein Honorar oder eine Provision für seine Dienstleistung erhält.
wie seine Vergütung die Kosten für Ihre Versicherung erhöht.
Im Streitfall sollen erweiterte Dokumentationspflichten greifen: Der Versicherungsvermittler soll die Verpflichtungen der Versicherung rechtsverbindlich dokumentieren und auch das Beratungsgespräch schriftlich fixieren. Zudem muss er Ihnen bei Versicherungsabschluss eine Anlaufstelle für den Streitfall nennen.
Transparente Beratung
Vor allen Dingen bei Versicherungsanlageprodukten – darunter zählen auch Altersvorsorgeprodukte wie Rentenversicherungen – sollen Kunden künftig direkt verstehen können, was sie von ihrem Vermittler angeboten bekommen. Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Versicherungen sollen sich deutlich verbessern.
Für Riester-Produkte gibt es bereits seit Anfang 2017 obligatorische Beipackzettel, die sogenannten Produktinformationsblätter (PIB), die Beurteilung und den Vergleich der Produkte erleichtern sollen.
Neue Versicherungen müssen für die Zielgruppe sinnvoll sein
Künftig dürfen Versicherer nur neue Produkte auf den Markt bringen, die für eine definierte Zielgruppe tatsächlich auch von Nutzen ist. Ansonsten soll es von der Versicherungsaufsicht Bafin dafür keine Genehmigung geben.
Zudem muss der Versicherungsvermittler dokumentieren, dass das Produkt für seinen konkreten Kunden sinnvoll ist. Bei kapitalbildenden Produkten müssen Berater und Vermittler zudem künftig prüfen, ob der Kunde mögliche Risiken von Finanzanlagen wie Fonds oder Aktien einschätzen kann.
Bessere Kundenbetreuung
Künftig muss der Vermittler checken, ob ein möglicherweise vor Jahren abgeschlossene Produkt noch zu den aktuellen Bedürfnissen passt oder eventuell Anpassungsbedarf besteht.
Beratungspflicht gilt übrigens auch für das Internetgeschäft mit Versicherungen: Künftig müssen beispielsweise Vergleichsportale dem Kunden eine Beratung anbieten.
Dass Versicherungsmakler auf dem aktuellen Stand sind, müssen sie künftig nachweisen mit Weiterbildungsmaßnahmen.
Neue Informationspflichten
Vor allen Dingen in der Lebensversicherung gibt es deutlich erweiterte Informationspflichten auch für das Versicherungsunternehmen. Diese gelten ab dem 1. Juli. Verpflichtend sind dann für die jährliche Standmitteilung Angaben über die Leistung im Todesfall sowie garantierte Ablaufleistung und die Leistung bei beitragsfreier Fortführung des Vertrages. Ebenfalls obligatorisch: der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages.
„Mit den neuen Pflichtangaben sollten Versicherte ab dem Sommer 2018 tatsächlich finanzielle Entscheidungen wie etwa das Behalten oder Verkaufen der Police auf der Grundlage ihrer Standmitteilung treffen können“.
Neukunden erhalten zudem die Info, wie hoch die bereits eingezahlte Beitragssumme ist. Versicherer müssen Altkunden nur auf Anfrage die Summe der bisher eingezahlten Beiträge nennen.
Wann wird das Gesetzespaket umgesetzt?
Stichtag war der 23. Februar. Angewendet werden muss das Paket dann spätestens bis zum 1. Oktober – auch in Deutschland.
Kritik im Vorfeld der IDD
Das neue Gesetzespaket bedeutet einen sehr hohen Mehraufwand für Versicherer und Vermittler. Experten auf Branchenseite fürchten deshalb überbordende Bürokratie und bezweifeln den tatsächlichen Nutzen für Verbraucher. Verbraucherschützern dagegen geht das Gesetzespakt teilweise nicht weit genug.
Wie die Umsetzung der IDD-Richtlinie verläuft, lässt sich damit ab Oktober beurteilen. Bedarfsorientierte Beratung nach DIN Norm und transparente Experten-Checks ohne überflüssige Bürokratie gibt es heute bereits bei Policen Direkt.
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