Rein in die Private Krankenversicherung? Beachten Sie die neue Einkommensgrenze

Rein in die Private Krankenversicherung? Beachten Sie die neue Einkommensgrenze

Wollen Sie rein in die Private Krankenversicherung (PKV) oder doch lieber wieder ganz schnell raus? In die PKV können Sie jetzt nur noch wechseln, wenn Sie nächstes Jahr über 59.400 Euro verdienen. Denn das ist die die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die der Gesetzgeber für 2018 von 57.600 Euro angehoben hat. Erfahren Sie im Policen Direkt-Check auch, was zu beachten ist, wenn Sie die Private Krankenversicherung wieder verlassen wollen.

Von den Vorzügen der PKV profitieren – Rein in die Private Krankenversicherung

Wenn Sie dieses Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 Euro verdienen und nächstes Jahr über 59.400 Euro liegen, können Sie jederzeit problemlos in die Private Krankenversicherung wechseln. Für Sie besteht keine Versicherungspflicht. Das gilt selbstverständlich für alle, die bereits heute über der JAEG für 2018 von 59.400 Euro verdienen.

Sie sind jung, Single und erfreuen sich bester Gesundheit? Dann können Sie mit entsprechenden Tarifen in der PKV reichlich sparen. Im Policen Direkt-Vergleich kann sich ein 30-jähriger bereits ab rund 120 Euro im Monat versichern – bei 500 Euro Selbstbehalt. Die drei günstigsten Anbieter sind hier die HanseMerkur, gefolgt von der Nürnberger und der Arag.

Tipp:

Wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihre Beiträge im Alter extrem steigen, wählen Sie eine Beitragsermäßigung im Alter. Für eine Beitragsentlastung ab 65 Jahren um 300 Euro monatlich, müssen Sie als 30-Jähriger zirka 20 Prozent mehr bezahlen.

Bei der PKV gibt es – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – keinen einheitlichen Leistungskatalog. Es ist also unumgänglich, einzelne Tarife genauestens unter die Lupe zu nehmen. Denn neben dem Preis, entscheidet die bestmögliche Leistung, ob Sie mit ihrer Entscheidung zufrieden sind. Sie können und müssen sich bei der PKV den passenden Vertrag individuell zusammenstellen.

Tipp:

Beachten Sie die Kündigungsfrist: Bei einer ordentlichen Kündigung können Sie Ihre Krankenkasse kündigen mit einer Frist von 2 Monaten. Wenn Sie die Mindestbindungszeit von 18 Monaten nicht erfüllt haben, können Sie nur in die PKV wechseln, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht.

Unabhängig vom Verdienst können Sie sich als Selbstständiger privat versichern. Bei einem Statuswechsel vom Angestellten zum Selbstständigen können Sie ohne Fristen in die PKV.

Achtung:

Bei der PKV müssen Sie Ehepartner und Kinder gesondert mitversichert. Das verteuert die Tarife mitunter deutlich. Für Familien kann es sich lohnen, GKV-Tarife mit Zusatzversicherungen aufzustocken.

Wenn Sie dieses Jahr über 57.600 Euro und unter 59.400 Euro verdienen und dieses Jahr noch freiwillig gesetzlich versichert sind, besteht für Sie ab 01. Januar 2018 die Pflicht zur GKV. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist damit nicht mehr möglich.

Automatisch zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung: Vom Ende der Leistungspflicht

Zum 1. Januar geht es für Sie automatisch wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie dieses Jahr zwar privat versichert sind, 2018 aber nicht mehr als 59.400 Euro verdienen.

Achtung:

„In dem Fall sind Sie wieder pflichtversichert, Ihre Private Krankenversicherung übernimmt keinerlei Leistungen mehr“, erklärt Policen Direkt-Versicherungsexperte Manuel Reil. „Das gilt auch für laufende Behandlungen nach dem 31. Dezember 2017. Hier gilt dann der gesetzliche Schutz.“

In der PKV bleiben trotz Verdienstgrenze: Befreiung von der Versicherungspflicht

Unter Umständen können Sie sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mit einem entsprechenden Antrag bis Ende März nach SGB V §8 können Sie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben. Den Antrag müssen Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl einreichen.

Achtung:

Damit bleiben Sie auch in Zukunft trotz möglicher weiterer Erhöhung der Verdienstgrenze in der PKV. Überlegen Sie sich diesen Schritt aber gut. Denn ein Ausstieg ist damit nur noch möglich bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit.

Die Befreiung ist übrigens nicht möglich, wenn Ihr Gehalt zum 01. Januar 2018 sinkt. Wenn Sie bereits länger in die PKV einzahlen, dann könnte es sich in dem Fall auch lohnen, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Damit gehen Ihnen die Altersrückstellungen und je nach Anwartschaft ihr damaliges Eintrittsalter, sowie Gesundheitsstatus nicht verloren.

Tipp:

Sie müssen jetzt nicht unbedingt in die Private Krankenversicherung wechseln. Denn selbst wenn sich die Verdienstgrenze im kommenden Jahr erhöht und ihr Einkommen damit zwischen der alten und der neuen Jahresentgeltgrenze liegen sollte, können Sie sich als gesetzlich Versicherter bis Ende September 2018 noch entscheiden für einen Wechsel entscheiden.

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