Standmitteilungen Lebensversicherung: Strengere Regeln im Sinne des Kunden

Standmitteilungen Lebensversicherung: Strengere Regeln im Sinne des Kunden

Ab 2018 gelten strengere Regeln für Lebensversicherer. Dann müssen sie ihren Kunden jedes Jahr mit den Standmitteilungen Todesfall-Leistung, Ablaufleistung bei unveränderter Fortführung, Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und den aktuellen Rückkaufswert des Vertrages mitteilen. Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge obligatorisch. Hat ein Versicherer in früheren Standmitteilungen Prognosen zur künftigen Entwicklung von Überschussbeteiligungen getätigt, muss er den Kunden auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den anfänglichen Angaben hinweisen. Die Chancen stehen gut, dass sich Versicherte bald ein realistischeres Bild von ihrer Altersvorsorge machen können. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den §155 VVG zu den jährlichen Informationspflichten entsprechend geändert. Das ist ein Riesenfortschritt in Richtung mehr Transparenz, aber keineswegs eine Garantie für verständlichere Standmitteilungen. „Mit den neuen Pflichtangaben können Versicherte ab dem Sommer 2018 tatsächlich finanzielle Entscheidungen wie etwa zum Behalten oder Verkaufen der Police auf der Grundlage ihrer Standmitteilung treffen”, sagt der Chefversicherungsmathematiker der Policen Direkt-Gruppe, Henning Kühl gegenüber der dpa.

Mit unverständlichen Standmitteilungen tun sich Versicherer keinen Gefallen

Damit entspricht der Gesetzgeber massiver Kritik von Verbraucherschützern zu unvollständigen Informationen. Nicht zuletzt hatte Policen Direkt, jüngst in prominenter Gesellschaft mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ratingagentur Assekurata, politischen Handlungsbedarf angemahnt. Als größter institutioneller Versicherungsnehmer hat das Unternehmen immer wiederholt darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen bis dato nicht reichen. So war dem Wildwuchs bei den Standmitteilungen nicht beizukommen. „Lebensversicherte sparen ohne Perspektive. Mögliche Leistungen werden mitunter überschätzt, die Versprechen vom Abschluss nicht der aktuellen Situation angepasst und die finanzielle Situation zum Ende der Versicherung damit zu optimistisch eingeschätzt“, analysierte Henning Kühl. „Mit unvollständigen und unverständlichen Standmitteilungen tun sich Versicherer keinen Gefallen. Mögliche Beschwerden über zu geringe Ablaufleistungen sind die direkte Folge. Dabei ist es völlig normal, dass sich über eine lange Vertragslaufzeit die Werte anders entwickeln können als bei Vertragsabschluss gedacht.“

Viele Unternehmen müssen nachbessern

Doch auch mit der Neuregelung des Gesetzes bleibt es dabei: In welcher Form die Mindestangaben gemacht werden, ist nach wie vor nicht näher geregelt. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass eine Standmitteilung nicht nur vollständig und korrekt, sondern auch nachvollziehbar und verständlich ausgearbeitet ist. Ob sich die neuen Pflichten positiv auf die Kunden auswirken, wird sich erst zeigen müssen. Kühl: „Es geht um Vollständigkeit und um Verständlichkeit.“ Eine einheitliche und klare Darstellung ist für ihn notwendig. Es bleibe abzuwarten, welche Versicherer sich hier freiwillig an formalen Vorgaben der GDV-Mustermitteilungen oder des von Policen Direkt zusammen mit dem BVZL ausgearbeiteten Musters „Lectus“ orientieren.

Zentrale Forderungen beider Vorschläge für gute Standmitteilungen:

  • Verständliche Formulierungen

  • Erklärungen für Fachwörter

  • Tabellen statt Fließtexte

  • Klare Unterscheidung von garantierten und nicht garantierten Leistungen

Tipp:

„Damit könnten Versicherer Missverständnissen, Fehlinterpretationen und nicht zuletzt negativer Berichterstattung vorbeugen“, erklärt Versicherungsmathematiker Henning Kühl. „Es sollte klar werden, aus welchen Einzelwerten sich die Pflichtangaben zusammensetzen.” Keineswegs selbstverständlich, weil auch künftig nicht vorgeschrieben.

Viele Versicherer müssen jetzt ihre Infobriefe anpassen. Möglichst viele sollten laut Kühl die Nachbesserung zum Anlass nehmen, über die reinen Informationspflichten hinaus die Verständlichkeit der Briefe zu verbessern.

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4 Kommentare zu “Standmitteilungen Lebensversicherung: Strengere Regeln im Sinne des Kunden

    1. Je nach Versicherer finden Sie in Ihrer Standmitteilung den Punkt “garantierte Ablaufleistung”. Sollte sich dieser Wert nicht auf Anhieb finden, können Sie beim Versicherer nachfragen. Was Sie aktuell garantiert im Fall einer Kündigung bekommen, ist der “Rückkaufswert”. Nicht alle Gesellschaften geben diesen aktuell von sich aus an. Auch hier können Sie im Zweifel aber nachfragen.

    1. das Versicherungsvertragsgesetz gilt nach unserem Kenntnisstand nur für die Formen der betrieblichen Altersversorgung, die in Gestalt einer Versicherung abgeschlossen worden sind.

      Bei Unterstützungskassen haben die Unternehmen, das heißt die Arbeitgeber, größte Verantwortung und Freiheit in der Durchführung. Daher wird vermutlich der Arbeitgeber selbst über Umfang der Information entscheiden. Im Gegensatz zu den Direktversicherungen. Verbindliche Details können Sie sicher beim Verband der pauschaldotierten Unterstützungskassen erfragen unter http://www.bv-pduk.de/.

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