Private Krankenversicherung wechseln

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Alle Infos zum Wechsel der privaten Krankenversicherung

Oft lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Beim Leistungsvergleich kann die gesetzliche Krankenkasse (GKV) mit der privaten Krankenversicherung (PKV) kaum mithalten. Gerade junge Leute mit gutem Einkommen kommen mit einem PKV-Tarif dabei oft noch günstiger weg.

Vor- und Nachteile eines Wechsels in die PKV

In seiner aktuellsten Erhebung zählt der Verband der Privaten Krankenversicherung rund 8,7 Millionen PKV-Vollversicherte in Deutschland. Gründe dafür, dass es viele Deutsche in die PKV zieht, sind das umfassendere Leistungsportfolio bei weitgehender Wahlfreiheit des individuellen Versicherungsschutzes. Darüber hinaus profitieren PKV-Versicherte grundsätzlich von einer freien Arztwahl und können je nach Tarif sogar eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn keine Arztrechnungen eingereicht werden. Manch ein Arzt stellt Privatversicherten ein besonderes Terminkontingent zur Verfügung oder behandelt gar ausschließlich Privatversicherte. Wer in die PKV wechselt, muss sich aber auch darüber bewusst sein, dass es auch einige Nachteile gibt. So muss hier jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Zudem muss man sich im Falle von Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen abfinden. Auch ist ein Wechsel zurück in die GKV mitunter äußerst beschwerlich. 

Schritt für Schritt: Wie funktioniert ein Wechsel?

Wir zeigen Schritt für Schritt, wie ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich ist. Auch der Wechsel des individuellen PKV-Tarifs ist möglich.

Option A: Wechsel innerhalb der PKV

  • Kündigungsfrist prüfen

    Zunächst einmal sollte der Wechselinteressierte prüfen, unter welchen Voraussetzungen seine jetzige Krankenversicherung einen Wechsel erlaubt. Üblicherweise bietet sich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer dreimonatigen Frist (Achtung: Mindestvertragslaufzeit beachten). Die Alternative besteht im Sonderkündigungsrecht (z.B. bei Prämienerhöhung). Der Alt-Versicherung muss in jedem Fall ein Nachweis über die bestehende Folgeversicherung übermittelt werden.

  • Vor- und Nachteile abwägen

    Der Versicherte sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit einem Wechsel des PKV-Tarifs einen Teil seiner Altersrückstellungen verlieren kann. Beim Wechsel des Versicherungsunternehmens verlieren Versicherte mit Vertragsbeginn vor 2009 die vollen Rückstellungen, Versicherte mit Vertragsbeginn ab 2009 haben die Möglichkeit, die Rückstellungen zumindest anteilsweise der neuen Versicherung zuzuführen (sog. Übergangswert).

  • Antrag ausfüllen und abschicken
    Die Versicherungsgesellschaft prüft nach Einreichen des ausgefüllten Antrages, ob der entsprechende Tarif unter den gegebenen Bedingungen angeboten werden kann oder nicht. Hier muss in der Regel ein Fragebogen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Ein Wechsel innerhalb der PKV rechnet sich meist für Personen, die erst seit wenigen Jahren (i.d.R. nicht mehr als sieben) in der PKV versichert sind und das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Auch Vorerkrankungen schließen einen Wechsel eher aus, da Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sich für den Versicherten fast immer negativ auswirken. Alternativ bietet sich ein Tarifwechsel innerhalb der aktuellen Versicherungsgesellschaft an.
 

Option B: Wechsel von der GKV in die PKV

  • Voraussetzungen für den Wechsel prüfen

    Wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln wollen, müssen Sie im ersten Schritt prüfen, ob Sie überhaupt berechtigt ist, eine PKV abzuschließen. Hierzu muss das jährliche Einkommen als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze (2017: 57.600 Euro brutto) liegen. 2018 erhöht sich diese auf 59.400 Euro. Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit, sich für die PKV zu entscheiden. Des Weiteren ist die Wechselfrist bei der bisherigen GKV zu beachten (meist zum Ende des übernächsten Monats möglich).

  • Leistungsbedarf festlegen

    Ermitteln Sie nun Ihren persönlichen Leistungsbedarf. Der Versicherungsschutz kann weitestgehend selbst zusammengestellt werden (u.a. Sehhilfe, Heilpraktiker, Zahnersatz, Chefarztbehandlung). Übrigens: Seit einiger Zeit ist jede Krankenversicherung gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der leistungsmäßig mit denen der GKV vergleichbar ist, dafür aber meistens zu günstigeren Konditionen.

  • Antrag stellen, Gesundheitsfragebogen ausfüllen

    Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung. Dies geschieht meistens in Form eines Fragebogens. Hierbei sollten Sie ehrlich sein und vollständige Angaben machen, da die Versicherung ansonsten später die Leistungen verweigern kann. Tipp: Stellen Sie bei bekannten Vorerkrankungen parallel gleich mehrere Anträge bei verschiedenen Versicherungen.

  • GKV-Mitgliedschaft kündigen

    Im letzten Schritt muss jetzt nur noch die Mitgliedschaft beim GKV-Träger gekündigt werden. Die Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt dabei erst dann, wenn eine Vertragsbestätigung der PKV-Versicherung nachgewiesen werden kann. Daraufhin muss dem neuen Versicherer noch ein Nachweis über den GKV-Vorversicherungszeitraum vorgelegt werden.

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