Abendzeitung (München): Verbraucherschützer warnen vor Kündigung der Lebensversicherung
Im Zuge der anhaltenden Diskussion um die Neuregelung der Bewertungsreserven tauchte wiederholt die Behauptung auf, dass man mit einer Kündigung der Lebensversicherung der Neuregelung zuvorkommen könne, weil diese nach altem (d.h. aktuell geltendem) Recht durchgeführt werden könne. In einem Beitrag der Münchener Abendzeitung warnen sowohl Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Verbraucherschützer) als auch Theo Pischke von der Stiftung Warentest eindringlich vor der Kündigung von Lebensversicherungspolicen. Die finanziellen Verluste, die man bei der Kündigung erleidet, überwiegen in fast allen Fällen eventuell erhofften Vorteilen durch eine Auszahlung nach der alten Regelung. Kaum bekannt ist beispielsweise, dass nicht alle Versicherer Bewertungsreserven in einer solch großen Höhe ausweisen, als dass eine Neuregelung überhaupt relevant für den Versicherten ist. Finanztest-Redaktuer Pischke mahnt außerdem zur Vorsicht bei Verkauf auf dem Zweitmarkt: Angebote, die eine gestaffelte Auszahlung versprechen oder überhöhte Kaufpreise (z.B. mehr als 15%) gehören nicht zu den seriösen Ankäufern. Vertrauen Sie hier am besten den Qualitätskriterien des BVZL. Hier können Sie den Artikel in der Abendzeitung lesen: Soll ich meinen Vertrag jetzt kündigen?
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