Betriebliche Altersversorgung: Steuern sparen mit der Direktversicherung
Mehr Netto vom Brutto: Wer über eine Direktversicherung vorsorgt, kann über die Entgeltumwandlung satte Steuereinsparungen erzielen. Zusätzliche Vorsorge wird immer wichtiger angesichts der bevorstehenden Versorgungslücke im Rentenalter. Betriebliche Altersversorgung bietet gerade über den Weg der Direktversicherung eine effiziente Möglichkeit, die gesetzliche Rente deutlich aufzustocken. Im Zuge der Entgeltumwandlung dürfen Arbeitnehmer bis zu vier Prozent des Bruttolohns für eine Rentenversicherung nutzen und sparen dabei Steuern und Sozialabgaben. Das führt bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro dazu, dass von 100 Euro für eine Rentenversicherung lediglich rund 53 Euro selbst bezahlt werden müssen. Der Rest kommt mit dem monatlichen Gehalt auf das Konto zurück.
„Mit dieser Art der staatlichen Förderung können Arbeitnehmer deutlich mehr in Ihre Altersvorsorge einzahlen als bei einer privaten Absicherung.“
Bei der Auszahlung im Rentenalter hat der Arbeitnehmer dann die Wahl, ob er sich für die einmalige Abfindung oder eine Rentenzahlung entscheidet. In jedem Fall sind auf diese Zahlungen aber Steuern abzuführen. Der Vorteil: In der Regel fällt der Steuersatz für Rentner deutlich niedriger aus. Wer mit Beginn des 30. Lebensjahres monatlich 100 Euro anlegt, spart bei 360 Raten bis zur Auszahlung mit 60 satte 16.900 Euro an Steuern und weiteren Abzügen. Ein Riesenvorteil bei der Direktversicherung in der Betrieblichen Altersversorgung: Arbeitnehmer können das Ersparte beim Wechsel der Arbeitsstelle mitnehmen. Auch für den Chef ist eine Direktversicherung attraktiv. Beteiligt er sich gar an den monatlichen Zahlungen, kann auch er Lohnnebenkosten sparen. Darüber hinaus ist das eine interessante Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen für gute und treue Leistung.
Hintergrund: Die fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersversorgung (bAV):
Direktversicherung: Aktuell können maximal 248 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei per Entgeltumwandlung eingezahlt werden. Ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag in Höhe von 150 Euro steuerfrei. Bis zu 398 Euro pro Monat werden so staatlich gefördert.
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