Bundesregierung warnt vor Kündigung der Lebensversicherung
Unter dem Titel “Verbraucherschutz kompakt” veröffentlicht die Bundesregierung in einigen Abständen (Aktuell: März 2013) einen “Guten Rat in Alltagsfragen” (so der Untertitel). Unterteilt ist die Broschüre in 6 Bereiche: Sicherheit, Vertragsrecht, Finanzen und Versicherungen, Handwerk und Dienstleistung, Datenschutz und Allgemeines Recht. Anders, als andere Broschüren, versucht der Ratgeber nicht, bestimmte Vorsorge- und Anlegeformen zu diskreditieren oder zu empfehlen. Stattdessen werden alle Finanzprodukte samt ihrer Chancen und Risiken nüchtern aufgelistet. Besondere Aufmerksamkeit schenkt der Herausgeber der Kündigung von Versicherungen. Über die Lebensversicherung wird gesagt: “Wer jedoch eine Lebensversicherung mit Sparvorgang (Kapitallebensversicherung) kündigt, macht oft ein schlechtes Geschäft. Das zeigt der Vergleich Rückkaufswert mit den eingezahlten Beiträgen. Eine Alternative ist vielleicht die Beitragsfreistellung (ohne Auszahlung). Wer das angesparte Kapital dringend benötigt, kann eventuell die Police auf dem Zweitmarkt verkaufen“. Am Ende des Buches findet der Leser Anschriften aller bekannten Verbraucherorganisationen.
Stornoquoten rückläufig – aber mit steigendem Volumen
Die Broschüre der Bundesregierung warnt wohlgemerkt vor der Kündigung der Lebensversicherung – nicht vor dem Produkt Lebensversicherung selbst. “Die Kunden lassen sich nicht verrückt machen”, erklärt auch Map Report Chef Manfred Poweleit gegenüber dem Manager Magazin. Trotz negativer Berichterstattung von Journalisten und Verbraucherschützern seien die Stornoquoten eher rückläufig – allerdings mit steigendem Volumen, was bedeutet, dass vor allem auch ältere Verträge gekündigt würden, die man eigentlich auf dem Zweitmarkt noch mit Mehrerlös hätte verkaufen können. Poweleit stellte zudem fest, dass große Lebensversicherer, die vom Bank- oder Strukturvertrieb abhängig sind, wesentlich größere Stornoquoten aufweisen. Dazu gehören beispielweise die Aachen Münchener, Generali und Zurich Deutscher Herold mit Stornoquoten von bis zu 7%. Die Debeka, die hingegen auf festangestellte Vertriebsmitarbeiter setzt, liegt bei den Stornoquoten nahe der Spitzengruppe, die hauptsächlich aus Direktversicherern besteht.
Axel Kleinlein: Kündigung ist der Normalfall
Die Kündigung ist jedoch bei Weitem kein Einzelfall, wie der BdV-Vorsitzende Axel Kleinlein schreibt: „Der Großteil aller Kunden storniert seinen für die Altersvorsorge gedachten Lebensversicherungsvertrag. Da sind die Renditen dann üblicherweise sehr mies. Im Normalfall der Kündigung trifft die Renditekritik also unzweifelhaft auch heute noch zu.“ Der BdV verweist daher auf seiner Webseite auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. „Wer eine Versicherung kündigt, der muss mit starken Einbußen rechnen”, schreibt auch Autor Sven Oliver Rüsche in den Mittelstand-Nachrichten. Doch gilt der Zweitmarkt als extrem unübersichtlich, weshalb nach wie vor viele Policeninhaber lieber mit Verlust kündigen als verkaufen. Zu unterschiedlich sind die Konzepte und der Endverbraucher rätselt über Sinn und Unsinn so manches Kaufangebotes. Dabei verweist die BaFin vor allem vor Kaufangeboten unter Rückkaufswert und Ratenzahlungen. Solche Angebote sind genehmigungspflichtig – und diese liegt in der Regel nicht vor, wie dieses aktuelle Beispiel zeigt. Erhielten die Verkäufer jedoch einen Kaufpreis über Rückkaufswert in einer Summe ausgezahlt, ist das Geschäft nicht durch die BaFin genehmigungspflichtig. Und nur solche Angebote sollte man auch wirklich akzeptieren.
Von Matthias Wühle
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