Coronavirus: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich jetzt meinen Sommerurlaub storniere?

Coronavirus: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich jetzt meinen Sommerurlaub storniere?

Der Sommer steht vor der Tür, doch die Coronakrise ist noch nicht bewältigt. Dies stellt Urlauber vor eine ganze Reihe an Fragen. Was passiert nun mit dem geplanten Sommerurlaub? Was muss ich beachten, wenn ich als Frühbucher schon eine Reise gebucht habe? Und kann ich diese stornieren, ohne auf meinen Kosten sitzen zu bleiben? In welchen Fällen überhaupt die Reiserücktrittsversicherung bezahlt und was Sie für Ihren Sommerurlaub beachten müssen, erfahren Sie im Check.

Aktuelle Lage: Hat mein Urlaub noch eine Chance?

Eine weltweite Reisewarnung – das gab es noch nie! Das Auswärtige Amt hat diese jetzt bis zum 14. Juni 2020 verlängert. Wie es danach weiter geht, kann niemand mit Sicherheit sagen. Besonders die beliebten Reiseziele der Deutschen, also Frankreich, Italien und Spanien, haben massiv mit dem Coronavirus zu kämpfen.  

Eine „normale“ Urlaubssaison im Ausland ist nach derzeitigem Stand also eher unwahrscheinlich. Für den Spätsommer besteht allerdings noch Hoffnung: Manche Mediziner glauben, dass sich die Lage bis August 2020 vielerorts entspannen wird. Möglicherweise kann dann der Tourismus schrittweise den Betrieb wiederaufnehmen.

Achtung:

Ihr Urlaub findet schon bald statt und Sie möchten sicherheitshalber stornieren? Reisen, die vor dem 14. Juni starten, können derzeit sowohl von Ihnen als auch vom Veranstalter kostenlos storniert werden. Wenn Ihr Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet und die Reisewarnung bis dahin nicht verlängert wird, müssen Sie die Stornokosten selbst tragen.

Gegebenenfalls lohnt es sich auch, abzuwarten: Wenn Ihr Reiseveranstalter von sich aus die Reise absagt oder Ihre Unterkunft storniert wird, fallen für Sie nach deutschem Recht keine Kosten an. Bei Buchungen außerhalb Deutschlands gilt jedoch das Recht des Landes, in dem Sie den Urlaub gebucht haben. Somit können möglicherweise doch Kosten für Sie anfallen.

Das Auswärtige Amt schreibt zum Reiserücktritt: "Liegt für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, wurde von den Gerichten in der Vergangenheit 'höhere Gewalt oder ein erhebliche Gefährdung' anerkannt, die zu einem Rücktritt ohne Entschädigung berechtigte. Dies dürfte auch in Zukunft, für die neuen Gesetzesbegriffe der 'unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände' am Bestimmungsort der Fall sein."

Unter welchen Bedingungen zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Gebühren bei einer Stornierung oder Umbuchung können bis zu 75% des Reisepreises beantragen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann schützen, allerdings müssen auch dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer seinen Urlaub aus Angst vor einer Krankheit storniert, hat keinen Anspruch auf Zahlungen der Reiserücktrittsversicherung.

Diese greift nämlich nur bei Krankheit sowie extremen Ereignissen, wie z.B. einem Brand in Ihrer Wohnung. Auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nicht als versichertes Ereignis. Gleiches gilt für Einreiseverbote für bestimmte Nationalitäten.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung

Rücktritt möglich mit Corona-Attest

Anders sieht es aus, wenn Sie sich in Deutschland mit dem Coronavirus bereits infiziert haben oder ein naher Angehöriger betroffen ist. Mit einem ärztlichen Attest können Sie dies als „unerwartet schwere Erkrankung“ geltend machen. Wichtig hierbei ist, dass Sie die Reiserücktrittsversicherung vor Ihrer Erkrankung abgeschlossen haben. Einige Versicherungen springen auch dann ein, wenn der Versicherte aufgrund des Coronavirus Kurzarbeitergeld beziehen muss.

Urlaub 2020/2021: Worauf Sie beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten sollten

Besonders im Hinblick auf die aktuelle Coronakrise sollten Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung vor Abschluss unbedingt genau überprüfen. Es gibt viele Versicherungen mit Klauseln, die Pandemien vom Versicherungsschutz ausschließen.

Egal ob Sie ihren Urlaub dieses oder nächstes Jahr antreten: Eine Reiserücktrittversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert und kann Sie in Krisenzeiten vor hohen Kosten bewahren. Besonders bei Familienurlauben lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung: Je mehr Mitreisende, desto höher das Risiko, dass jemand krank wird. Vor allem beim Reisen mit Kindern sollte man dies immer im Hinterkopf haben – auch außerhalb einer Pandemie. Informieren Sie sich, welche Reiseversicherungen für Sie wichtig sind.

Lesen Sie sich im Vorfeld die Vertragskonditionen von Reiseversicherungen genau durch. Vorsicht bei Angeboten, die direkt vom Reiseportal stammen: Hier laufen Sie Gefahr, zu viel zu zahlen oder einen undurchsichtigen Tarif zu buchen. Nutzen Sie stattdessen unseren unabhängigen Policen Direkt -Online-Versicherungsvergleich. Hier finden Sie genau die richtigen Tarife für Ihre persönliche Situation zu fairen Preisen.

Vermeiden Sie einen vorschnellen Abschluss bei der Reisebuchung und vergleichen Sie die wichtigen Details. Lesen Sie im Ratgeber, wie Sie die richtige Reiseversicherung finden. Denn es kann sich beispielsweise auch lohnen, zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung eine Reiseabbruchsversicherung abzuschließen – für den Fall, dass etwas erst nach Antritt der Reise passiert. Mit unserem Versicherungsvergleich können Sie den Tarif, schnell, einfach und transparent auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

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