Darauf müssen Sie bei der Zahnzusatzversicherung achten
Ein Besuch beim Zahnarzt kann oft sehr teuer werden. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt meistens nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten. Doch wer eine Zahnzusatzversicherung hat, muss sich über hohe Zahnarztrechnungen keine Sorgen mehr machen. Mit dieser können Sie sich bis zu 100 Prozent der Kosten erstatten lassen. Was beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu beachten ist, erfahren Sie im Policen Direkt-Check.
Gute Zahnzusatzversicherung zahlen für Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. Wer jünger als 18 Jahre ist, sollte auch ein Auge darauf haben, dass Kieferorthopädie mit zum Leistungsspektrum gehört.
Welche Fragen Sie sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stellen sollten
Mittlerweile existieren für den individuellen und passenden Zahnzusatzschutz viele verschiedene Tarife und Gestaltungsmöglichkeiten. Sie sollten vor Abschluss unbedingt überlegen, was Ihnen wichtig ist. Geht es um
die Reduzierung des Eigenanteils?
die vollständige Kostenerstattung?
die Erstattung von Zusatzleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung oder Narkosemitteln?
Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen.
Eigenanteil reduzieren mit günstigen Zusatzversicherungen
Wenn Sie Ihren Eigenanteil reduzieren möchten, sind Tarife ausreichend, die nur einen Teil der Kosten übernehmen. Diese sind in der Regel mit „50“ „70“, „80“ oder „90“ im gekennzeichnet.
Tarife, die den Eigenanteil lediglich reduzieren gibt es bereits für unter 5 Euro im Monat.
Die vollständige Kostenübernahme für versicherte Leistungen übernehmen 100 Prozent-Tarife. Diese sind entsprechend teurer. Mit einer Zahnzusatzversicherung lässt sich eine Vielzahl an Leistungen versichern:
Schienen gegen Zähneknirschen
Professionelle Zahnreinigung
Brücken
Kronen
Inlays
Achten Sie bei speziellen Wünschen genau auf die Versicherungsbedingungen. So sichern Sie sich Ihre Wunschleistung auch garantiert.
Für eine Krone, die nicht aus Edelmetall besteht, müssen Sie mit einem Eigenanteil von zwischen 300 und 500 Euro rechnen. Wer eine Teil-Keramik-Krone möchte, muss einen Eigenanteil von 400 bis 600 Euro hinlegen. Für eine vollverblendete dreigliedrige Zahnbrücke müssen Sie mitunter über 1.500 Euro bezahlen.
Idealerweise sollte die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz mindestens 75 Prozent der Kosten erstatten, einschließlich des Anteils der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus sollte auch die Regelversorgung abgedeckt sein und die zusätzlichen Kosten für teurere Materialien oder höherwertigen Zahnersatz beinhalten.
Achten Sie darauf, was Ihre Versicherung zum Zahnerhalt beisteuert. Während es bei Zahnersatz darum geht, fehlende natürliche Zähne zu ersetzen, bei Zahnerhalt geht es um Materialien für Füllungen sowie Zuschüsse für Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Gesundheitsfragen und Ausschlusskriterien der Zahnzusatzversicherung
Absolute Ehrlichkeit bereits im Antragsprozess verhindert unangenehme Folgen. Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung im Leistungsfall sogar die Zahlung. Beantworten Sie deshalb Fragen nach bereits fehlenden Zähnen, nach herausnehmbaren Prothesen und danach, wie alt bestehender Zahnersatz ist.
Ihr Zahnarzt unterstützt Sie gerne dabei, wenn es darum geht Ihre Zahnbehandlungen komplett nachzuzeichnen.
Wenn Ihnen Ihr Zahnarzt bereits zu einer Behandlung geraten hat, müssen Sie auch das beim neuen Versicherer angeben. Wie die jeweiligen Versicherer mit Ihren Angaben umgehen, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich:
Einige schließen bereits fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus.
Andere versichern Zahnlücken oder bereits geplante Behandlungen gegen einen Aufpreis oder niedrigere Erstattungsgrenzen.
Wer viele fehlende, nicht ersetzte Zähne hat, bekommt mitunter überhaupt keine Zahnzusatzversicherung.
Wartezeiten und Erstattungsgrenzen in der Zahnzusatzversicherung
Ist eine Wartezeit vereinbart, werden in dieser Zeit anfallende Behandlungskosten nicht erstattet.
Einige Versicherer erlassen die Wartezeit, wenn Sie mit einer zahnärztlichen Untersuchung nachweisen, dass Ihre Zähne in Ordnung sind.
Auch wenn Sie eine Versicherung ohne Wartezeit abgeschlossen haben, ist die Leistung in der Regel durch eine Zahnstaffel eingeschränkt. Das bedeutet, dass die Kostenerstattung in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt ist.
Entsprechend kann im ersten Versicherungsjahr die Höchstsumme für einen Zahnersatz beispielsweise bei 1.000 Euro liegen. Auf welche Summen die Erstattung genau begrenzt ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Zahnreinigungen und kleinere Maßnahmen werden jedoch in der Regel von Anfang an vollständig übernommen.
Achten Sie darauf, dass die Summenbegrenzungen nicht über einen zu langen Zeitraum laufen und dass der Versicherer möglichst früh 100 Prozent der Kosten übernimmt.
Auch bei der Zahnzusatzversicherung gilt: Je jünger Sie bei Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge. Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung hat und sich nicht sicher ist, ob er den geeigneten Tarif hat, sollte den Policen Direkt-Experten-Check. machen.
Im Gegensatz zur allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung, ist es nicht möglich, eine Familienversicherung für die Zähne abzuschließen.
Unsere Empfehlungen für einen 30-jährigen Single
Zum Vergleich: Wir haben darauf Wert gelegt, dass mindestens 50 Prozent Zahnersatz geleistet werden und dass alle Tarife mit in die Darstellung eingehen – auch solche, die keine Altersrückstellungen bilden. Diese sind tendenziell günstiger, dafür aber weniger beitragsstabil.
HALLESCHE
- Zahnbehandlung: 100%
- Zahnersatz: 100%
- Kieferorthopädie: 0%
Signal Iduna
- Zahnbehandlung: 100%
- Zahnersatz: 50%
- Kieferorthopädie: 50%
Gothaer
- Zahnbehandlung: 0%
- Zahnersatz: 50%
- Kieferorthopädie: 0%
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Hallo,
habe einen Vertrag von 2005. ISt derüberhaupt noch aktuell?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Nutzen sie doch unseren Experten-Check https://www.policendirekt.de/experten-check/
Warum sollte ich knapp 14 Euro pro Monat zahlen, wenn dann noch nicht mal Kieferorthopädie mit inbegriffen ist? Ist doch schwachsinnig. Wenn ich dann eine kieferorthopädische Behandlung bauche, nutzt mir Zahnzusatzversicherung gar nicht. Warum also sollte ich eine Versicherung abschließen, die ich nur vielleicht einsetzen kann?
Auch die anderen Empfehlungen scheinen nicht besonders empfehlenswert zu sein, wenn immer nur anteilig gezahlt wird, wenn man die Versicherung mal braucht bzw. falls man sie mal braucht.
Jede Zusatzversicherung ist flexibel gestaltbar und somit auf den Kundenwunsch abstimmbar. Es kann somit selbstverständlich wenn einem Kunden Kieferorthopädie wichtig ist dies ebenfalls mit in den Tarif mit aufgenommen werden.
Mit einer Vollversicherungen wären alle Risiken abgedeckt, diese wäre dann jedoch aufgrund des höheren Leistungsrahmens dann auch entsprechend teurer.