Endspurt für Leistungen der Pflegeversicherung
Anfang 2017 wird das System der gesetzlichen Pflegeversicherung umgestellt. Die Notwendigkeit der privaten Ergänzung indes bleibt bestehen. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz soll vor allen Dingen der Grad der Selbstständigkeit über eine Einstufung in fünf verschiedene Pflegegrade entscheiden. Bis dato erfolgte diese aufgrund der Einschätzung, wie hoch ein Pflegeaufwand in Minuten ist. Je nach Schwere der Beeinträchtigung werden jetzt bei der Begutachtung Punkte vergeben, anhand derer die Einteilung in die neuen Pflegegrade erfolgt. Mit dem Inkrafttreten der Pflegereform wird es statt drei Pflegestufen ab 2017 fünf Pflegegrade geben. Diese sollen eine genauere Differenzierung des Pflegebedarfs ermöglichen. Wer bisher Pflegestufe Null hatte, wird ab 2017 automatisch in Pflegegrad 2 eingestuft. Den neuen Pflegegrad 1 bekommen nur neu eingestufte Personen. Wer selbst pflegebedürftig wird oder Angehörige hat, bei denen sich eine Pflegebedürftigkeit abzeichnet, sollte noch vor Jahresende handeln. Denn Leistungen aus der Pflegeversicherung werden in dem Fall noch auf die bisherige Art nach Pflegestufen berechnet. Diese bleiben auch mit Inkrafttreten des neuen Pflegestärkungsgesetzes in jedem Fall erhalten. Eine Herabstufung ist nicht möglich. Und sollte die Neuregelung Verbesserung bringen, so hat der Versicherungsnehmer automatisch Anspruch auf diese. Zentrale Fakten zum Pflegestärkungsgesetz II, das ab Januar 2017 in Kraft tritt:
Drei Pflegestufen werden ersetzt durch fünf Pflegegrade
In der Begutachtung spielt der Grad der Selbständigkeit die größte Rolle. Bis dato war hier der Faktor „Zeit“ zentral.
Geistige Einschränkungen wie Demenz sollen bei der Ermittlung der Pflegegrade stärker berücksichtigt werden.
Bereits der Antrag auf Pflegehilfsmittel gilt als Leistungsantrag.
Eine private Pflegeversicherung schließt die finanzielle Lücke, die in jedem Fall auch mit dem neuen Gesetz noch droht. Laut aktueller Umfragen halten 60 Prozent der Deutschen derart Ergänzung für notwendig. Nur vier Prozent allerdings haben bereits eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Wichtig: Wer älter als 55 Jahre ist, sollte die Angebote und Leistungen genau durchrechnen, raten Versicherungsexperten. Grundsätzlich gilt: Vor Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist das Vertragswerk genau zu prüfen. Die wichtigsten Fragen zur privaten Pflegeversicherung:
1. Ist ab Eintritt des Pflegefalls die Versicherung beitragsfrei?
Dies ist auf jedenfall positiv zu werten. Wenn im Pflegefall weiter Beiträge bezahlt werden müssen, wirkt sich dies negativ auf die Bewertung einer Police aus. Dieser Punkt muss in jedem Fall vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden – der Check sollte bei Pflegetagegeld-, Pflegekosten-, Pflegerenten- oder Pflegelebensversicherung gemacht werden.
2. Folgt die Einstufung der Pflegezusatzversicherung der Einstufung der gesetzlichen Versicherung?
Ein entsprechender Passus im Vertrag erleichtert auch Abschlüsse vor dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes Anfang 2017 und sichert automatisch die höchstmögliche Leistung.
3. Sind sämtliche Pflegestufen oder Pflegegrade abgedeckt?
Dies ist zu empfehlen, denn Experten geben nur beschränkt Empfehlungen für Billigtarife ab, die lediglich bei schwerster Pflegebedürftigkeit Leistungen erbringen.
4. Gibt es Wartezeiten?
Gerade auch für den Fall eines Wechsels der Pflegestufen oder Pflegegrade ist darauf zu achten, dass auch die Zusatzpolice möglichst schnell reagiert und ihre Zahlungen anpasst.
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