Lebensversicherung 2018: Neue Regeln für bessere Transparenz

Lebensversicherung 2018: Neue Regeln für bessere Transparenz

Mit neuen Pflichtangaben und Transparenzverordnungen können sich Lebensversicherte jetzt ein besseres Bild vom Zustand ihrer Altersvorsorge machen. Und gerade weil die Lebensversicherung 2018 medial unter Beschuss bleibt, sollten sich Versicherte als mündige Verbraucher ihr eigenes Urteil bilden – als Basis für langfristiges Vertrauen. Wer als Bestandskunde selbst durch die Weiten der Lebensversicherung navigieren will, sollte sich die Informationen, die regelmäßig vom Versicherer kommen, genau anschauen.

Mit Blick auf die Veränderung in der Produktlandschaft zeigt sich, dass auch für Versicherungsgesellschaften das Produkt Lebensversicherung in der privaten Altersvorsorge weitgehend alternativlos bleibt. Allerdings sollte Vertrauen in Produkt wie Versicherungsgesellschaft auf Basis von Zahlen und Fakten möglich sein. Wer die folgenden fünf Punkte im Blick behält, lässt sich von teils vorschnellen Urteilen nicht aus der Ruhe bringen:

1. Standmitteilungen: Große Chance durch IDD-Vermittlerrichtlinie

Ab 1. Juli 2018 müssen Lebensversicherer ihren Kunden jedes Jahr deutlich mehr mitteilen als bislang. Diese Neuregelung zu den Standmitteilungen ist Teil der Umsetzung der IDD.Pflichtangaben sind dann

  • die Todesfall-Leistung,

  • die garantierte Ablaufleistung,

  • die Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und

  • der aktuelle Auszahlungsbetrag des Vertrages.

Dies stellt eine große Chance dar, die Standmitteilungen in diesem Zuge sogar zu vereinfachen und dem Versicherungsnehmer entsprechende Informationen verständlich und umfänglich zu präsentieren.

Die aktuelle Gesetzesnovelle zu den Standmitteilungen ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Vollständigkeit. Sie darf aber nicht das Ende des Weges sein, denn sie ist noch keine Garantie für bessere Verständlichkeit.

2. Ertragslage der Lebensversicherer – Es geht um Einhaltung bestehender Gesetze

Die Ertragslage der Lebensversicherer gibt deutliche Hinweise auf die Finanzstärke. Bis Ende September müssen die Unternehmen jedes Jahr – auch in 2018 – auf ihrer Webseite Angaben über ihre Ertragsquellen machen. Die Zahlen geben Einblick darüber, in welcher Höhe sie Kunden an den Gewinnen beteiligen und in welchen Bereichen überhaupt Gewinne erzielt werden. Die Finanzstärke als Kennzahl gibt einen Anhaltspunkt über die aktuelle Situation einer Lebensversicherungsgesellschaft. Sie stellt die aktuellen Erträge der Kapitalanlagen ins Verhältnis zu den Rechnungszinsanforderungen (Garantiezinsen und Zuführung zur Zinszusatzreserve) – und zeigt damit, wie ein Unternehmen wirtschaftet.

Viele Unternehmen können aktuell bereits die Garantien und gesetzlich vorgeschriebene Reserve nicht mehr alleine aus den Kapitalanlagen bedienen, ein deutliches Warnsignal. Unter schnellcheck-lv.de finden Sie die Ertragsquellen und Finanzstärke im Vergleich mit den Vorjahren. Eine einzelne Kennzahl kann ein umfassendes und qualifiziertes Rating nicht ersetzen.

Tipp:

Für Gesellschaften, die keine Ratings bestellen, liefert die Finanzstärke aber aufschlussreiche Einblicke. Denn die Zahl dieser Lebensversicherer wächst zurzeit, da nur Gesellschaften mit einem Interesse an Neugeschäft noch Ratings in Auftrag geben. Weiterer Vorteil: diese Daten sind wie auch die Solvenzberichte öffentlich verfügbar und werden von den Unternehmen nach einheitlichen Standards ermittelt.

3. Überschussdeklarationen – Konstanz als Zeichen von Stärke

Auch im kommenden Jahr werden die Lebensversicherer die Überschussbeteiligungen bekannt geben. Für 2018 zeichnet sich aktuell ab, dass die Rückgänge geringer ausfallen als zunächst gedacht.

Wer jetzt seine Verzinsung konstant hält und auch bei den Schlussüberschüssen keinen Abstrich machen muss, zeigt sich aktuell als finanzstarker Versicherer und investiert damit in das Vertrauen bestehender und kommender Kunden. So wollen große Versicherer wie die Allianz gerade für neuere Produktgenerationen ein starkes Signal für die Lebensversicherung setzen.

Bestandskunden wie auch Investoren, die in gebrauchte Lebensversicherungen (Zweitmarktpolicen) ihr Geld gesteckt haben, können aktuell mit Spannung die Entwicklung der Schlussüberschüsse verfolgen, die schließlich – soweit noch vorhanden – bei Ablauf zusätzlich ausgezahlt werden.

4. Solvenzberichte: Wichtige Parameter – auch für Vermittler

Mit dem „Solvency and Financial Condition Report“ (SFCR), dem sogenannten Solvenzbericht, soll die Öffentlichkeit einen Überblick über die finanzielle Lage der Versicherer bekommen. Am 7. Mai 2018 müssen Versicherer im Zuge ihrer Offenlegungspflichten gegenüber der Öffentlichkeit einen SFCR veröffentlichen. Neben Themen wie Risikoprofil, Geschäftsleistung, Governance und Kapitalmanagement finden sich dort auch die Solvenzquoten. Die Solvenzquote gibt an, zu wieviel Prozent ein Unternehmen mögliche Risiken bewältigen kann.

Noch sind die Berichte in ihrer Ausgestaltung mitunter weit davon entfernt, gut lesbar zu sein und damit die Ergebnisse tatsächlich verständlich wiederzugeben. Darüber hinaus sind die Berichte oft schwer auf der Versicherer-Webseite zu finden. Eine Übersicht aller Quoten und Solvenzberichte findet sich deshalb unter solvenzquoten.de.

Die neuen Ausgaben werden zeigen, ob Verbesserungen in Sachen Qualität, Transparenz und Verständlichkeit erkennbar sein werden. Die Herausforderung ist damit klar: mehr Informationen sollen gleichzeitig verständlich aufbereitet sein – eine weitere vertrauensbildende Maßnahme. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin und die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa wünschen für die kommende Ausgabe neben verständlicheren Zusammenfassungen vor allen Dingen den Vergleich mit den Vorjahreszahlen.

Auch für Vermittler sind die Solvenzquoten eine wichtige Information. Denn in Zukunft ist nicht ausgeschlossen, dass hier sogar Haftungsfragen aufkommen können.

5. Beipackzettel – neue Informationsblätter für neue Produkte in der Lebensversicherung

Neukunden bekommen auch in der Lebensversicherung ab 2018 neue Informationsblätter von ihren Vermittlern. Der Gesetzgeber räumt den Unternehmen aktuell aber eine Übergangsfrist bis 30. September ein. Spätestens dann muss der Versicherer gegenüber Kunden auch von kapitalbildenden Lebensversicherungen auf maximal drei DIN-A4-Seiten Auskunft geben über:

  • Versicherungsleistungen

  • Kosten

  • Risiken

  • Anlagestrategie

  • Prognosen zur Entwicklung des Vertrages

Schließlich sollen besonders schwer verständliche Produkte gar einen Warnhinweis bekommen. Aber Branchenexperten sehen die Einführung der Beipackzettel, der sogenannten Packaged Retail Investment and Insurance Products (PRIIPS) kritisch, weil es gerade an den Eigenschaften fehle, für die sie sorgen sollen: Transparenz, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit. Doch sind die Bedingungen erfüllt, kann der Beipackzettel für die teils komplexeren neuen Produkte zum entscheidenden Kriterium für den Geschäftserfolg werden.

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