Lebensversicherung kündigen: Was viele Kunden nicht wissen
Deutsche Verbraucher haben 2018 Lebensversicherungen im Wert von knapp 12,3 Milliarden Euro gekündigt. Ein teurer Fehler. Damit verzichten sie auf knapp 80 Millionen Euro, weil sie es nicht besser wissen. Das wäre der finanzielle Mehrwert, wenn sie die Lebensversicherung verkaufen. Dazu erhalten sie sich en wertvollen Hinterbliebenenschutz im Todesfall. Viele wissen nichts davon, dass es Alternativen, die Lebensversicherung zu kündigen. Deshalb plädiert Policen Direkt für eine gesetzliche Hinweispflicht.
“Die Deutschen verschenkten auch 2018 etwa 80 Millionen Euro, weil sie ihre Lebensversicherung kündigen, statt diese auf dem Zweitmarkt zu verkaufen“, schließt Max Ahlers, Gründer und Geschäftsführer von Policen Direkt, Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen. „Führt man sich vor Augen, dass vorsichtig geschätzt 20 Prozent der stornierten Verträge zweitmarktfähig gewesen wären und bei Verkauf etwa drei Prozent mehr als beider Kündigung erzielen würden, kommt man zu diesem Ergebnis.“.
Wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes fehlt im aktuellen Gesetzentwurf
Tatsächlich im Zweitmarkt landen allerdings nur 2,2 Prozent gemessen am Stornovolumen. Ein Verkauf bringt bei Liquiditätsbedarf aber nicht nur mehr Geld als die Lebensversicherung zu kündigen. Zusätzlich bleibt dem Verkäufer auf diese Weise ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten, der bei Kündigung und Widerruf des Vertrages verloren geht. Der Forderung des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL), die Policen Direkt als Mitgliedsunternehmen aktiv unterstützt, eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt mit in das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aufzunehmen, ist der Gesetzgeber bis dato nicht gefolgt.
Lebensversicherung kündigen oft nur zur Hauptfälligkeit möglich
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen können, erhalten Sie Ihr Geld – den kompletten Auszahlungsbetrag – in der Regel nach 3 bis 5 Wochen. Wenn Sie die Lebensversicherung kündigen wollen, ist dies mitunter erst zur Hauptfälligkeit der Versicherung möglich. Bei einem Widerruf fallen nicht nur abgesicherte Leistungen wie Berufsunfähigkeits-Versicherung und Todesfall-Leistung ersatzlos weg. Ein Widerruf ist in der Regel teuer. Dienstleister, die für Sie den Widerruf vor Gericht ausfechten, verlangen bis 50 Prozent des Mehrwertes, den sie für Sie vor Gericht erstreiten. Dazu geben diese sogar noch längere Zeitspannen bis Sie an Ihr Geld kommen, nämlich bis zu 3 Jahren an.
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