Lebensversicherungen auch im Endlager sicher
Sie haben eine Lebensversicherung bei der Arag, Basler Leben oder der Ergo? Wenn überhaupt, sollte sich hier in Zukunft höchstens die Verpackung ändern. Ein sogenannter Run-off – ganz aktuell für die Arag angekündigt – ist kein Grund für die Kündigung der Lebensversicherung. „Ohne jede Einschränkung“ stehe man zu seinen Verpflichtungen gegenüber den Kunden, erklärt eine Sprecherin der Ergo Versicherung, die Altbestände in einer eigenen Auffanggesellschaft abkapseln will. Was hier nach großzügiger Geste für rund 5 Millionen Verträge klingen könnte, ist selbstverständlich und gesetzlich vorgeschrieben. Manch anderes Versicherungsunternehmen will aktuell seine alten Verträge loswerden und diese an externe Auffanggesellschaften verkaufen. Die Lage ist ernst für deutsche Lebensversicherer – niedrige Zinsen, strenge gesetzliche Regeln und neue Konkurrenz mit digitalen Geschäftsmodellen fordern die Manager. Manche sehen daher auch in der Abwicklung von Policenbeständen die Lösung, im sogenannten Run-off. Wichtig in diesem Zusammenhang: Besitzer von klassischen Lebensversicherungen sollten sich durch Szenarien von „Endlagern für Kunden“, von der unternehmenseigenen „Müllkippe“ und von „Auffanggesellschaften, die ihre neuen Kunden nicht mehr nett behandeln müssen“ nicht schrecken lassen. Die Gründe:
Die aktuellen Nachrichten zur Abwicklung von Altverträgen der Basler Leben in Bad Homburg, Arag oder Ergo sind über den Ankündigungsstatus noch nicht hinaus. Man kann überhaupt noch nicht sagen, wie sich eine Übertragung eines klassischen Lebensversicherungsbestandes zu einem Run-off-Anbieter auswirkt. Diese sind aktuell Athene, Heidelberger Leben, Mylife und Frankfurter Leben.
Auffanggesellschaften haben aus Geschäftsinteresse ein hohes Interesse daran, die Kunden zu halten – mit dem Service, den der Kunde vom ursprünglichen Versicherer kennt. Denn diese Unternehmen erzielen die Gewinne, an denen Sie die Kunden ebenso wie andere Versicherer übrigens beteiligen müssen, aus effektiver Bestandsverwaltung. Je mehr Versicherte, desto rentabler läuft das System. Kündigungen wirken hier kontraproduktiv.
Die Versicherungsaufsicht Bafin muss jedem Run-off zustimmen. Die Auffanggesellschaft muss laut Versicherungsaufsichtsgesetz VAG die gleichen Anforderungen wie der Versicherer erfüllen – es geht um Garantien, Kapitalausstattung und Finanzstärke. Der Kunde darf also überhaupt nicht merken, dass sein Vertrag von einem anderen Unternehmen verwaltet wird – abgesehen vom Briefkopf seiner Standmitteilung vielleicht. Der Übernahmeantrag für den Bestand der Basler Leben AG Direktion für Deutschland wird schon seit fast einem Jahr geprüft. Auch die Übertragung der diese Woche bereits als verkauft gemeldeten Arag-Bestände ist längst noch nicht genehmigt. Die Bafin will und darf einer Transaktion nur zustimmen wird, wenn sichergestellt wird, dass die Versicherungskunden durch die Übertragung des Versicherungsbestandes nicht schlechter gestellt werden.
Ein gesundes Maß an Gelassenheit bei der Beobachtung der aktuellen Medienlage um Lebensversicherungen schadet also nichts. Die Nachricht, dass Verträge abgewickelt werden – womöglich gar der eigene – stellt keinen Grund dar für Kündigung, Widerruf oder Verkauf der Police. Wenn Lebensumstände es dennoch erfordern, dann ist in jedem Fall der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt, bei Anbietern wie Policen Direkt, einer Kündigung vorzuziehen.
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