Maklervollmacht & Co.: So gelingt der Einstieg in die digitale Versicherungswelt
Versicherungsmakler beraten unabhängig, objektiv und dabei stets als Anwalt des Kunden. Mit einer Maklervollmacht können sie im Auftrag des Kunden Verträge kündigen und neue abschließen. Mit einer Informationsvollmacht können sie zumindest Vergleiche durchführen. Was genau der Makler – egal ob online oder offline – in Vertretung des Kunden tun darf, regelt die Vollmacht. Bevor er überhaupt aktiv tätig werden kann, braucht es den unterschriebenen Maklerauftrag. Handelt er gegen die vertraglich geregelten Rechte und Pflichte, kann ihn sein Kunde im Zweifel auf Schadensersatz verklagen.
“Die Maklervollmacht muss schriftlich erteilt werden und gilt solange, bis der Kunde sie widerruft”, erklärt Policen Direkt-Experte Manuel Reil. “Der Maklerauftrag ist die Basis für Beratung und Betreuung.”
Der Maklerauftrag regelt das Innenverhältnis der Geschäftsbeziehung. Das bedeutet, der Kunde erteilt hier dem Versicherungsmakler konkret den Auftrag, was er für in künftig regeln soll. Das können sämtliche Versicherungsangelegenheiten sein, nur bestimmte einzelne Verträge oder weitere Dienstleistungen. Die Maklervollmacht dagegen regelt das Außenverhältnis. Hier legitimiert der Kunde den Versicherungsmakler, seine Interessen gegenüber anderen zu vertreten. Damit kann der Makler beim Versicherer Informationen einholen und Bedingungen im Namen des Kunden aushandeln und vertraglich fixieren.
Die Vorteile eines Versicherungsmaklers liegen auf der Hand:
- Unabhängige Beratung:
Ein Versicherungsmakler kann für Sie Verträge bei allen Unternehmen schließen, die von der Versicherungsaufsicht Bafin zugelassen sind. Als Sachwalter des Kunden ist er zu unabhängiger Beratung verpflichtet. Sein Status ist damit vergleichbar mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Deswegen kann er vom Kunden auch haftbar gemacht werden. Damit setzt er sich vom Versicherungsagenten ab, der für seinen Versicherer Verträge an Kunden vermittelt.
- Ein Ansprechpartner für alles:
Der Versicherungsmakler ist für sämtliche Versicherungsverträge zuständig, egal mit welcher Gesellschaft Sie den Vertrag geschlossen haben. Der Lohn des Versicherungsmaklers ist in der Regel erfolgsabhängig und heißt Courtage. Das heißt, er bekommt nur Geld, wenn ein Vertrag zustande kommt.
- Umfassender Service:
Der Versicherungsmakler regelt die Kommunikation bei Neuverhandlungen von Verträgen oder im Schadenfall – im Interesse des Kunden. Versicherungsmakler dürfen nur mit Erlaubnis nach §34d der Gewerbeordnung arbeiten. Nur wer seine Sachkunde nachweisen kann, ist im Vermittlerregister der Deutschen Industrie- und Handelskammer zu finden.
Was ergibt sich aus der umfänglichen Maklervollmacht?
Mit der umfänglichen Maklervollmacht darf der Versicherungsmakler für Sie Verträge abschließen, kündigen oder umstellen. Hiervon macht er nur Gebrauch, wenn Sie ihm ausdrücklich den Auftrag erteilt haben, nach passenden Tarifen zu suchen oder bestehende Tarife umzustellen. Das geschieht bei seriösen Maklern auch stets in Rücksprache mit dem Kunden. Diese umfängliche Vollmacht können Sie übrigens täglich kündigen.
Informationsvollmacht als Alternative oder Einstieg in die digitale Versicherungswelt
Wer prüfen will, was mit einem neuen Makler oder mit dem ersten Onlinemakler überhaupt auf ihn zukommt, kann in die digitale Versicherungswelt auch mit einer Informationsvollmacht einsteigen. Damit erlauben Sie dem Makler, Versicherungsdaten einzuholen, um bestehende Tarife mit aktuellen Tarifen am Markt zu vergleichen. In der Praxis kann das so funktionieren:
Der Onlinemakler analysiert alle hochgeladenen Tarife. Dabei bietet er einen entscheidenden Vorteil im Vergleich zum reinen Versicherungsordner: Aufgrund einer im Vorfeld durchgeführten Bedarfsanalyse untersucht ein Berater mit digitaler Unterstützung, wo Bedarf bestehen könnte. Sind beispielsweise die Leistungen nicht aktuell oder bei einem anderen Anbieter deutlich günstiger zu bekommen, weist er den Kunden darauf hin.
- Wenn die Bedarfsanalyse nach -Norm durchgeführt wurde, verbessert das die Qualität der Finanzberatung deutlich. So bekommen Sie tatsächlich nützliche Angebote und den Risikoschutz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Verbraucher sollen damit unabhängig vom Berater die gleichen Empfehlungen für die Finanzplanung erhalten. Sinnvolle Tipps zur Sicherung des Lebensstandards und für die Vermögensplanung ergänzen das Angebot einer solchen Beratung. Nicht nur Digital Natives können so ihre Versorgungslücken schließen. Wer eine fundierte Grundlage für eine Beratung braucht, kommt an einer solchen standardisierten Analyse nicht vorbei.
So bildet im Idealfall eine einzige zentrale Anwendung in Verbindung mit persönlicher Beratung – je nach Umfang der erteilten Vollmacht – künftig also das komplette Spektrum der Maklertätigkeit ab: Marktanalyse, Beratung, Entwicklung von Deckungskonzepten und Vermittlung von Verträgen, wie auch Betreuung und Begleitung im Schadenfall.
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Wenn ich einen neuen Maklerauftrag erteile, muss ich dann meinem alten Makler Bescheid geben oder wie wird das dann geregelt?
Sehr geehrter Rieder,
der neue Versicherungsmakler kümmert sich in der Regel um alle auch die bestehenden Verträge – wenn Sie ihm den Auftrag dafür erteilt haben. Ihren ehemaligen Versicherungsmakler müssen Sie nicht darüber in Kenntnis setzen.