Nachhaltigkeit in der Assekuranz: Gibt es nachhaltige Lebensversicherungen?

Nachhaltigkeit in der Assekuranz: Gibt es nachhaltige Lebensversicherungen?

Die Nachfrage nach guten Anlageformen wächst. Viele Anleger wollen mit ihrem Investment etwas Gutes tun (und nicht nur für sich). Aber womit kann man Geld ohne schlechtes Gewissen verdienen? Geht so etwas überhaupt? Und was genau bedeutet eigentlich “gut”? Und soll man bei der Geldanlage eher auf ethische Aspekte achten oder auf ökologische? Die Auftrennung dieser beiden Bereiche, von dem einer wohl eher ein Teilgebiet des anderen sein sollte ist nicht die einzige Überraschung einer Forsa-Umfrage, die von der Verbraucherzentrale Bremen veröffentlicht wurde.

Derart vor die Wahl gestellt, hatten ökologische Anlagen eindeutig das Nachsehen. Nur 25% der 1014 befragten Personen gaben dem grünen Investment den Vorzug, während die Hälfte ethische Investments bevorzugten. Dabei stand nur jeder zwanzigste Befragte tatsächlich je vor einer Anlageentscheidung. Das potentielle Interesse ist allerdings um einiges höher: Zwei Drittel der Befragten interessierten sich generell für das Thema. Bei der Frage, was denn überhaupt ethisches Investment sein soll, vielen den Fragestellern in erster Linie Ausschlusskriterien ein, also Bereiche, die mit ethischen Grundsätzen nicht kompatibel sind. Dazu gehören Glücksspiel, Pornographie, Alkohol, Tabak, Atomkraft, industrielle Tierhaltung, Gentechnik – aber auch Finanzdienstleistungen selbst waren Bestandteil dieser Negativliste. Auf der Positivliste standen Armutsbekämpfung, Krankenpflege und Bildung. Allerdings stellt sich dabei die Frage, nach welchen (objektiven) Kriterien solche Ausschlusslisten überhaupt gefertigt werden, denn die Aufzählung scheint doch recht wahllos und willkürlich zu sein. Immerhin: Die Befragten votierten mehrheitlich für den Best in Class-Ansatz und neigen weniger dazu, bestimmte Unternehmen – aus welchen Gründen auch immer – pauschal aus dem Investmenthorizont auszuschließen. Viele Ausschlusskriterien scheinen dazu religiös und/oder ideologisch motiviert zu sein.

Die Lebensversicherung ist eine nachhaltige Anlageform, die sich speziell für die Altersvorsorge eignet.

Gemäß §61, Abs. 1 VVG ist der Versicherungsberater während des Beratungsgesprächs dazu verpflichtet, vollumfassend über die Lebensversicherung aufzuklären. Dazu gehören auch die hohen Kosten einer vorzeitigen Vertragskündigung. Der angesparte Rückkaufswert lässt sich nicht ohne weiteres abziehen, wie von einem Girokonto. Die Lebensversicherung ist eine Anlageform, die auch vom Kunden ein langfristiges und nachhaltiges Engagement einfordert. Kündigt er den Vertrag vorzeitig, stellt die Versicherungsgesellschaft Stornokosten in Rechnung. Weist der Berater nicht ausreichend auf das Kündigungsrisiko hin, kann der Kunde vom Berater sogar Schadensersatz fordern. Zu dieser Auffassung gelangte der BGH kürzlich in einem Urteil (III ZR 544/13). Im Rahmen einer Best-Advice-Beratung sollte der Kunde nicht nur über die Risiken einer vorzeitigen Kündigung hingewiesen werden, sondern ihm sollten auch Alternativen aufgezeigt werden, wie zum Beispiel, daß man auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen seine Lebensversicherung verkaufen kann. In Großbritannien ist diese Hinweispflicht über die Möglichkeit eines Verkaufs sogar schon 2001 gesetzlich verankert worden.

AMC-Studie wirft Versicherern mangelnde Nachhaltigkeit vor

Die langfristige Absicherung der Lebensversicherung allein mache allerdings noch keine Nachhaltigkeitsstrategie, so das Urteil der vom AMC in Auftrag gegebenen Studie “Nachhaltigkeit in der Assekuranz”. Darin heißt es, Versicherer würden das Thema CSR weiträumig umschiffen und sich dabei darauf verlassen, dass langfristige Absicherung an sich schon nachhaltig sei. Dabei ist gerade die Langfristigkeit der Versicherungsverträge ein beliebter Angriffspunkt von Verbraucherschützern. Die Aussage, dass die Lebensversicherung “legaler Betrug” sei, bezieht der BdV ausschließlich auf die langfristige Vertragsbindung und die damit verbundene Unflexibilität für die Versicherten. Der Großteil der Kunden storniere seinen für die Altersvorsorge gedachten Lebensversicherungsvertrag. Da seien die Renditen üblicherweise niedrig. Im Kündigungsfall träfe die Renditekritik auch heute noch zu, so BdV-Chef Axel Kleinlein gegenüber dem Handelsblatt. Zu den wenigen CSR-Vorreitern zählt der AMC die Barmenia, Ergo, Generali und die Provinzial Rheinland. Diese würden Vorteile in den Bereichen Mitarbeitergewinnung, Kostenreduktion, neuer Produkte und Imagepflege sehen. Kein Wort wird darin allerdings über die Bestandspflege verloren. Dabei sollte das aktuelle Rekordstornovolumen von 14,4 Milliarden Euro doch eine deutliche Sprache sprechen. Noch nie wurden Policen in diesem Volumen gekündigt. Gelebte Nachhaltigkeit sollte vor allem darauf zielen, dieses Stornovolumen zu senken. Dies können die Versicherer nur gemeinsam mit dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen schaffen. Denn dort werden angekaufte Policen bis zur Endfälligkeit weitergeführt. Dies verschafft den Versicherten einen beitragsfreien Rest-Todesfallschutz und den Versicherern eine Senkung der Stornoquote.

von Matthias Wühle

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