Warum Hochzeiten abgesagt werden und wie eine Hochzeitsversicherung hier helfen kann
Sie hat „Ja“ gesagt oder eben auch er. Nun kann endlich geheiratet werden. Oder auch nicht. Mit einer Hochzeitsversicherung können Sie Ihre Hochzeit absichern, falls unerwartete Ereignisse eintreten, die dazu führen, dass die Hochzeit abgesagt werden muss. Wir stellen Ihnen die häufigsten Gründe vor und zeigen Ihnen, wann die Hochzeitsversicherung bezahlt und Sie vor finanziellen Verlusten schützt. Damit gehört die Hochzeitsversicherung zu den Punkten, die Sie im Rahmen der Planung angehen sollten. Denn eine Hochzeitsversicherung tritt ein, wenn die Hochzeit ausfällt, eine Änderung der Planung höhere Kosten verursacht oder die Hochzeitsfeier abgebrochen werden muss. Das läuft ganz ähnlich wie eine Absicherung einer Reisebuchung mit Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Üblicherweise ersetzt die Versicherung für die Hochzeit aber nur tatsächlich angefallene Kosten, beispielsweise die Saalmiete oder die Stornokosten für Band oder Kapelle. Eine Hochzeitsversicherung kann aber auch für andere Feiern abgeschlossen werden und nicht nur für Hochzeiten.
Der Schutz besteht für privat organisierte Feiern jeglicher Art, anlässlich eines bestimmten Ereignisses, das die versicherten Personen betrifft. Das können Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit oder Taufe sein.
Schon viele Monate im Voraus planen Paare Ihre Traumhochzeit. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn diese nicht stattfinden kann und sie zusätzlich noch auf hohen Kosten sitzenbleiben. Doch warum kommt es überhaupt so weit? Das sind die häufigsten Gründe für eine Absage :
1. Krankheiten
Halsschmerzen hier, Husten dort – schnell breitet sich eine böse Grippe aus. Wer jetzt das Bett hüten muss, ist raus. An seinem Hochzeitstag will das niemand. Dabei muss nicht immer das Hochzeitspaar selbst betroffen sein. Für die Hochzeitsversicherung gehören, je nach Versicherer und Police Eltern, Geschwister, Großeltern, Trauzeugen und Pfarrer zum Versicherungsumfang.
2. Reiseverzögerung
Wer will denn schon am schönsten Tag des Lebens auf die Liebsten verzichten? Manchmal haben Braut und Bräutigam Verwandte in fernen Ländern und diese können aus diversen Gründen nicht anreisen, obwohl Sie ein wichtiger Teil der Feier sind. Auch hier erstattet die Versicherung für den schönsten Tag des Lebens die Kosten im Fall einer Absage.
3. Wenn sich einer nicht traut…
Für Gefühle gibt es keine Versicherung. Wenn Braut oder Bräutigam einen Rückzieher machen, dann greift die Hochzeitsversicherung nicht – auch wenn das tatsächlich einer der häufigsten Gründe für eine Absage ist. Geld gibt es in solchen Fällen in aller Regel nicht, doch einzelne Versicherer zahlen für die Sitzengelassene oder den Sitzengelassenen als kleinen Trost eine psychologische Betreuung.
Wann lohnt sich eine Hochzeitsversicherung ?
Im Grunde kann sich eine Hochzeitsversicherung bereits bei kleinen Hochzeiten im engsten Familienkreis lohnen. Gerade wenn eine solche Feier in einem Hotel oder Restaurant stattfinden soll, können selbst bei geringer Gästezahl schon Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen.
Wer seine Hochzeit als Low-Budget-Event plant, kann dagegen getrost auf eine Hochzeitsversicherung verzichten. Wenn Sie mit Catering vom lokalen Party-Service im eigenen Garten feiern, können Sie im Zweifel so kostengünstig stornieren, dass Sie unter einer möglichen Selbstbeteiligung bei der Versicherung bleiben.
Was kostet eine Hochzeitsversicherung ?
Für eine 25.000-Euro-Hochzeit sollten Sie rund 500 Euro rechnen. Bei einer Feier von 10.500 Euro sind rund 200 Euro Versicherungsbeitrag fällig. Die Übernahme der Stornokosten bei einer Hochzeit für 2.500 Euro kosten rund 50 Euro.
Die Hochzeitsversicherung sollte spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung abgeschlossen werden. Bei kurzfristiger Buchung der Feier ist die Versicherung spätestens innerhalb von drei Werktagen abzuschließen.
Wofür bezahlt die Hochzeitsversicherung ?
Die Versicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Arrangement wie Miete für den Veranstaltungsraum, Übernachtungs- und Reisekosten für Gäste, Catering, Fotografen, Dekoration, Künstler, Floristen usw., sofern die Feier aus einem der versicherten Gründe abgesagt werden muss.
Auch wenn keinem Brautpaar zu wünschen ist, dass die Leistung in Anspruch genommen werden muss: Mit einer Hochzeitsversicherung können Sie für Ihre Traumhochzeit immerhin den finanziellen Albtraum verhindern.
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