Welche gewerblichen Versicherungen kann ich als Unternehmer/Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Neben allen Freiheiten, die die Selbstständigkeit mit sich bringt, dürfen die damit einhergehenden Pflichten nicht vergessen werden.
So auch beim Thema Steuern – hier sind Selbstständige zunächst auf sich allein gestellt. Dabei muss die Steuererklärung selbst in Angriff genommen oder ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Entscheidet sich der Selbstständige dafür, die Steuererklärung selbst zu machen, kommt es leider oft vor, dass er aufgrund von fehlenden Informationen darüber, welche Ausgaben das Finanzamt in welchem Maße anerkennt, mehr Steuern zahlt als er eigentlich muss. Genaue Kenntnis dieser Regelungen kann also bares Geld wert sein. Besonders (aber natürlich nicht nur) in der Gründungsphase, wenn die finanziellen Mittel knapp sitzen, gilt es schließlich, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Welche Versicherungen in welchem Umfang abgesetzt werden können, erfahren Sie hier.
Das Thema ist zu komplex ist, als dass es in einem Ratgeberbeitrag abschließend erläutert werden könnte. Eine Steuerberatung wird durch diesen Beitrag nicht ersetzt.
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Damit Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können, muss zunächst zwischen den verschiedenen Versicherungen unterschieden werden. Versicherungen, die betriebliche Risiken abdecken, gelten als Betriebsausgaben und werden der Kategorie „Werbungskosten“ zugeordnet. Versicherungen, die private Risiken abdecken, fallen unter die Kategorie „Sonderausgaben“.
Volle Anerkennung als Betriebsausgaben
Für Versicherungen, die ausschließlich betriebliches Risiko abdecken, kann in der Regel die gesamte Versicherungsprämie geltend gemacht werden. Hierzu zählen in erster Linie folgende Versicherungen:
- Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsausfallversicherung
- Betriebliche Forderungsausfallversicherung
- Rein betriebliche Rechtsschutzversicherung
- Betriebliche Feuer-, Diebstahl- und Hagelversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für betrieblich genutzte PKW
- Betriebliche Unfallversicherung
Haben Sie als Unternehmer eine gesetzliche Unfallversicherung für Ihren Betrieb abgeschlossen, können Sie die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ebenfalls absetzen.
Teilweise Anerkennung der Versicherungsbeiträge
Bei Versicherungen, die sowohl privates als auch betriebliches Risiko decken, werden die Beiträge auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt. Ein Beispiel für solch eine Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Welcher Betrag bei solchen Versicherungen auf den betrieblichen Schutz fällt, können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen. Diese Bescheinigung des Versicherers müssen Sie zusammen mit der Steuererklärung einreichen.
Keine Anerkennung als Betriebsausgaben
Beiträge für Versicherungen, die ausschließlich private Risiken absichern, können nicht als Betriebsausgaben angegeben werden und fallen somit in den Bereich der Sonderausgaben und sind nicht immer in voller Höhe absetzbar. Das gilt unter anderem für folgende Versicherungen:
Welche Nachweise sind erforderlich?
Sind Versicherungsbeträge auf dem Lohnsteuerbescheid ausgewiesen, müssen sie nicht gesondert nachgewiesen werden. Für alle Versicherungen, bei denen das nicht der Fall ist, verlangt das Finanzamt Nachweise in Form von entsprechenden Überweisungsbelegen.
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