Widerruf der Lebensversicherung hat seinen Preis
Der Verkauf einer Lebensversicherung ist in jedem Fall stressfreier als ein möglicher Widerruf. Der Expertenblick auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt, dass „verkaufswillige Versicherte und Makler, die für Versicherte die Lebensversicherung veräußern, gerade bei vermeintlich lukrativen Widerrufsversprechen das Kleingedruckte der Vertragsvereinbarung im Blick behalten müssen. Der Aufwand für einen Widerruf muss sich in jedem Fall lohnen“, erklärt Policen Direkt-Chefsyndikus Peter Link in einem aktuellen Beitrag im Maklermagazin Procontra.
Hintergrund: Immer mehr Medien (Bild: “So holen Sie mehr Geld raus. Widerruf kann Tausende Euro bringen”) und entsprechende Unternehmen preisen den Widerruf von Lebensversicherungs-Policen als fast universelle Lösung an – vorausgesetzt, der Versicherte kann nachweisen, dass er die Police zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat und nicht korrekt über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde. Der Bundesgerichtshof hat dies in mehreren Entscheidungen festgelegt (IV ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14). Doch diese Beweisführung ist aufwendig und kostenintensiv.
Zudem sind viele Versicherer bereit, entsprechende Verfahren juristisch über mehrere Instanzen auszufechten. Hier haben diverse Anbieter eine Marktlücke erkannt. Gegen zum Teil saftige Gebühren und Abschläge versprechen sie, den Versicherten die Arbeit abzunehmen und die Ansprüche gegen die Versicherer durchzusetzen. Nicht immer lohnt sich der Aufwand eines Widerrufs.
Kündigungen oder Widerruf gehören nicht zum Geschäftsmodell des Zweitmarktes
Im konkret behandelten Fall hatte der Rückabwickler der Lebensversicherung keinerlei finanzielles Risiko übernommen, was das Gericht entsprechend herausstellt. Denn die erste Zahlung – der Rückkaufswert der Lebensversicherung abzüglich einer Gebühr – sollte erst fällig werden, wenn die Versicherung zahlt. Zudem wären beim Kunden von den darüber hinaus erzielten Erlösen aus einem erfolgreich durchgesetzten Widerruf bloß 25 Prozent angekommen.
Das Versprechen wäre nur eingelöst worden, wenn ein Mehrerlös tatsächlich auch erzielt worden wäre. Das primäre Ziel der Geschäftstätigkeit ist nach wie vor die Rückabwicklung der Versicherung, in der Regel nach §5a VVG aF (Widerspruch bei Verträgen, die nach dem Policenmodell zustande kamen) um die Beträge verzinst erstattet zu erhalten, nicht aber, die Versicherung auf eigene Rechnung fortzuführen.
„ Ankäufer wie die Policen Direkt-Gruppe nehmen die Verträge in den Bestand auf und führen diese auf eigene Rechnung fort. Kündigungen oder ein Widerruf der Verträge gehören nicht zum Geschäftsmodell“, erklärt Policen Direkt-Chefsyndikus Peter Link und verweist darauf, dass sich ein möglicher Widerruf nicht immer lohnt.
Wichtig: Wenn Sie Lebensversicherungen auf dem klassischen Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkaufen, geht das finanzielle Risiko im Moment des Verkaufs auf den Käufer – auf die Policen Direkt-Gruppe – über. Bei Policen Direkt erhalten Sie im Schnitt umgehend zwischen drei und fünf Prozent mehr als den Rückkaufswert. Eine Gebühr erhebt das Unternehmen dafür nach wie vor nicht – garantiert.
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