Widerrufsrecht: Versicherung gegen Frust beim Online-Shopping

Widerrufsrecht: Versicherung gegen Frust beim Online-Shopping

Weihnachtsfrust oder Shoppinglust: Online-Kunden können den Joker Widerrufsrecht ziehen, wenn sie beschädigte Ware erhalten oder gar ein Paket auf dem Transportweg verlorengegangen ist – trotz angeblicher Zustellung. Auch bei Nicht-Gefallen zieht die 14-Tage-Frist, die gesetzliche Versicherung gegen unnötigen Ärger. Statt sich ins Getümmel in der City zu stürzen, können alle, die Ihre Geschenke online gekauft haben, heute aufatmen. Die Rückgabe ist in der Regel zwei Wochen lang möglich – so können Sie sich entspannt zurücklehnen und vielleicht im zweiten Versuch das Passende finden. Der Widerruf einer Bestellung kann stets unbegründet erfolgen. Es reicht in jedem Fall eine E-Mail. Folgendes ist zu beachten.

  • Der Widerruf hat innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu erfolgen – per E-Mail, Fax oder Brief.

  • Die Ware – falls vorhanden – muss innerhalb von 30 Tagen zurückgeschickt werden.

  • Es empfiehlt sich ein Versand mit der Möglichkeit der Nachverfolgbarkeit der Sendung. Denn im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Paket auch abgeschickt haben.

  • Die Kosten für den Rückversand muss der Händler erst bei einem Warenwert von über 40 Euro ersetzen.

Die Zeitschrift Computer-Bild stellt einen kostenlosen Musterbrief  (PDF) zum Download zur Verfügung. Unser TIPP: Wer kennt das nicht? Der Paketdienst stellt die heiß ersehnte Bestellung zu. Das Geschenk für die Liebste oder die Kids scheint sicher. Wer da nicht zuhause ist, soll gefälligst seine Nachbarn kennenlernen und das Paket dort in Empfang nehmen. Dumm nur, wenn der Nachbar nicht auffindbar ist. Das Paket ist vorerst verschwunden. Der Versandhändler wird unter Umständen zu einem Nachforschungsauftrag raten. Damit beginnt die virtuelle Rennerei, die man sich doch mit einer Online-Bestellung in der Realität sparen wollte. Das Geld ist in diesem Fall vorerst weg. Nervöses Abwarten ohne entspanntes Teetrinken ist dann angesagt. Das können Sie sich genauso sparen wie am Ende noch die Rechtsschutzversicherung kontaktieren zu müssen. Das gesetzliche Widerrufsrecht greift auch in diesem Fall. Vermeiden Sie also jeden Transportstress, indem Sie gleich den Widerrufsjoker ziehen. Jetzt muss der Verkäufer den vollen Preis erstatten. Sie sind nicht in der Pflicht, sich um verlorengegangene Sendungen zu kümmern. Experten empfehlen, einen Widerruf zu prüfen:

  • Wenn ein Artikel nicht passt oder einfach nicht gefällt

  • Wenn die Ware beschädigt oder unvollständig ist.

  • Wenn der Artikel auf dem Lieferweg verschollen ist und dessen Verbleib nicht geklärt werden kann.

Achtung:

Vom Widerruf ausgeschlossen sind auf Maß und auf Kundenwunsch gefertigte Produkte, Konzertkarten, Hotelübernachtungen und von Privatanbietern Gekauftes.

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