Rechtsschutzversicherung wechseln

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Mehr Leistung bei veränderter Lebenssituation

Beachten Sie bitte beim Wechsel unseren hilfreichen Ratgeber. Beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung sollte die neue Police zeitlich möglichst exakt an den bestehenden Versicherungsschutz angeschlossen werden, um eine Doppelversicherung wie auch eine Versicherungslücke zu vermeiden. In vielen Fällen gibt der Wunsch der Versicherten nach einem leistungsstärkeren Tarif den Ausschlag für einen Wechsel. So können beispielsweise die versicherten Lebensbereiche (z.B. privat, Beruf, Verkehr, Wohnen) neu zusammengestellt werden. Ein anderer Grund für einen Wechsel ist natürlich die Suche nach preisgünstigeren Tarifen. Ein Vergleich ermöglicht es, aus der Masse an Tarifen den jeweils günstigsten ausfindig zu machen. Da sich die Tarifmodalitäten von Zeit zu Zeit ändern, sollte ein Vergleich regelmäßig (alle 1-2 Jahre) durchgeführt werden. So profitiert man immer von den aktuell günstigsten Tarifen!

Unter welchen Umständen ist ein Wechsel sinnvoll?

Üblicherweise besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres. Darüber hinaus ist in vielen Tarifen eine Mindestvertragslaufzeit aufgeführt, die zumeist zwischen ein und zwei Jahren beträgt. Innerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung nicht möglich. Es gibt aber noch die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Liegen hierfür die Voraussetzungen vor, können Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit unbeachtet bleiben. Eine Sonderkündigung ist im Regelfall dann möglich, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht wurden, die Versicherung Leistungen verweigert hat oder der Versicherungsgrund (z.B. Kfz) weggefallen ist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Rechtsschutzversicherung wechseln

So kommen Sie Schritt für Schritt zu einer neuen Rechtsschutzversicherung.

  • Kündigungsmöglichkeit in Erfahrung bringen

    Durch einen Blick in den bestehenden Vertrag erfahren Sie den frühestmöglichen Wechseltermin. Zu berücksichtigen sind hier Kündigungsfristen von meist drei Monaten sowie die Mindestvertragslaufzeit von meist 1-2 Jahren. Ausnahmen sind im Rahmen einer Sonderkündigung, bei Preiserhöhung, Verweigerung von Leistungen, Wegfall des Versicherungsgrundes, möglich.

  • Versicherungsbedarf festlegen

    Nun gilt es zu prüfen, welche Lebensbereiche man in der neuen Versicherung gerne abgesichert haben möchte. Weiter preisentscheidend: die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung sowie die gewünschte Versicherungssumme.

  • Vergleich nutzen und Entscheidung treffen

    Auf Grundlage der Ergebnisliste unseres Versicherungsvergleichs mit individuell auf den Versicherten zugeschnittenen Tarifen kann nun eine Entscheidung getroffen werden.

  • Neu-Versicherung abschließen, Alt-Versicherung kündigen

    Ist der Antrag für die neue Versicherung abgeschickt und bestätigt, fehlt nur noch die fristgerechte Kündigung der Alt-Versicherung. Empfehlenswert ist es, die Alt-Versicherung erst zu kündigen, wenn man vom neuen Versicherer die entsprechende Bestätigung hat.

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