Standmitteilungen: So sparen Sie mit Perspektive für den Ruhestand
Muster-Wertemitteilung im Sinne des Verbraucherschutze
Wenn Sie nicht genau wissen, ob Ihre private Lebensversicherung ausreicht, die Rentenlücke zu schließen, kann dies daran liegen, dass die jährlichen Informationen Ihres Lebensversicherers hierzu mangelhaft sind. Nur mit einer vollständigen, korrekten, verständlichen und individuell auf den jeweiligen Vertrag ausgearbeiteten Standmitteilung kann sich der Versicherte ein vollständiges Bild machen über den Zustand seiner Altersvorsorge. Der vom Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) hat gemeinsam mit Policen Direkt die Muster-Standmitteilung „Lectus“ ausgearbeitet, die sämtliche Anforderungen erfüllt. Die aktuelle und auch die künftige Gesetzgebung schreibt nicht vor, in welcher Form Lebensversicherer ihre Kunden auf den Stand bringen müssen. Daher handelt es sich bei „Lectus“ um einen unverbindlichen Vorschlag. Ab 01.07.2018 müssen Lebensversicherer neben den bis dato garantierten Überschüssen ihren Kunden folgende Werte obligatorisch einmal im Jahr mitteilen.
Todesfall-Leistung
Ablaufleistung
Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung
Aktueller Auszahlungsbetrag bei Beendigung des Vertrages
Eingezahlte Beiträge (Für neu abgeschlossene Verträge. Altverträge auf Nachfrage)
Auch mit der Gesetzesnovelle bleibt es aber dem Versicherer überlassen, wie er den jährlichen Brief an seine Versicherten gestaltet. Policen Direkt plädiert mit dem BVZL und weiteren im Sinne des Verbraucherschutzes für:
Verständliche Formulierungen mit Erklärungen von Fachwörtern
Klar aufgeschlüsselten Werten in Tabellen statt Fließtexten
Klare Abgrenzung bereits garantierter und möglicher Leistungen
„Lectus“ erfüllt diese Vorgaben und ist deswegen ein Muster für eine gute Standmitteilung. Sollte Ihre aktuelle Standmitteilung diese Vorgaben nicht erfüllen, können Sie fehlende Werte bei Ihrem Versicherer erfragen oder Verständnisfragen mit Ihrem Vermittler oder Makler klären.