Tipps zur Besteuerung von Lebensversicherungen
Ist die Lebensversicherung steuerfrei oder nicht? Ob Steuern fällig werden, hängt davon ab, wann Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben. Tipps zur Besteuerung können Ihnen auch helfen, wenn Sie die Lebensversicherung vorzeitig beenden wollen. Erfahren Sie im Policen Direkt-Check unter welchen Voraussetzungen welche Lebensversicherungen bei Auszahlung steuerfrei sein können und welche Steuervorteile gegenüber anderen Produkten bestehen.
Vertrag vor oder nach dem 01.01.2005 abgeschlossen?
Wichtig für die Besteuerung der Lebensversicherung ist vor allem der Stichtag 1. Januar 2005. Kapitallebensversicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, genießen auch heute noch Steuerfreiheit bei Auszahlung.
Voraussetzung ist, dass sie mindestens über eine Laufzeit von 12 Jahren Bestand hatte und laufend, mindestens aber fünf Jahre lang, Beiträge dafür gezahlt wurden und der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme beträgt.
Diese Steuerfreiheit für Altverträge gilt nur im Auszahlungsfall. Eine vorzeitige Kündigung und eine Rückabwicklung führt zur Steuerschädlichkeit. Je nachdem wird hier Kapitalertragssteuer (KESt) fällig.
Die Steuerfreiheit von Altpolicen beim Verkauf auf dem Zweitmarkt bleibt prinzipiell bestehen, da die Ankäufer auf dem Zweitmarkt die Policen mit dem Ziel erwerben, diese bis zur Endfälligkeit weiterzuführen und so auch einen beitragsfreien Rest-Todesfallschutz gemäß AGB ermöglichen.
Bei Altverträgen sind bei Steuerschädlichkeit die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen zu versteuern. Bei Neupolicen ist das die Differenz des Verkaufspreises zu den insgesamt eingezahlten Versicherungsprämien.
Steuervorteile der kapitalbildenden Rentenversicherung
Verbraucher profitieren bei der kapitalbildenden Lebensversicherung und der Rentenversicherung vom Halbeinkünfteverfahren bei der Abgeltungssteuer. Das gilt für alle Sparer, die über 60 sind (bei Vertragsabschluss nach 2012 beträgt das Mindestalter 62 Jahre) und mindestens 12 Jahre lang eingezahlt haben. Sind diese Bedingungen zu Beginn der Leistungsphase erfüllt, muss lediglich die Hälfte der Gewinne (Differenz der Versicherungsleitung zu den eingezahlten Beiträgen) versteuert werden. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 25 Prozent plus Soli plus Kirchensteuer.
Das sogenannte Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für Rentenzahlungen. Die werden nach wie vor mit dem Ertragsanteil versteuert, der abhängig vom Alter des Versicherten ist. Haben Sie beispielsweise vor, die Rentenzahlung mit 60 Jahren zu starten, beträgt der Ertragsanteil 22 Prozent. Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto geringer wird der Anteil, den Sie von Ihrer privaten Rente versteuern müssen.
Bei Wechsel der Lebensversicherung droht Verlust von Steuerprivilegien
Der Wechsel der Lebensversicherung, auch Umdeckung genannt, ist für den Versicherten unter Umständen teuer. Bisweilen wird die Umdeckung zur „Tarifoptimierung“ von einzelnen angeboten.
Solche Angebote sind immer mit Vorsicht zu genießen. Ein „Wechsel“ der Lebensversicherung bedeutet im Klartext, dass der alte Versicherungsvertrag gekündigt und durch den Abschluss eines neuen Vertrages ersetzt wird.
Dadurch geht die Steuerfreiheit des Altvertrages verloren. Dazu verursacht ein Neuabschluss allein durch erneute Abschlusskosten in der Regel höhere Prämien und kommt mit einen niedrigeren Garantiezins. Die Vertragskündigung vor der regulären Ablaufzeit immer die schlechtere Alternative.
Widerruf der Lebensversicherung führt zu Abzug von Steuervorteilen
Zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Lebensversicherungen können nach einem BGH-Urteil (Az.: IV ZR 76/11) rückabgewickelt werden, wenn die Versicherten nachweislich nicht oder falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind.
Einem Widerruf sollte neben juristischer Beratung immer eine Konsultation des Steuerberaters vorausgehen. Der Versicherer kann dazu im Gegenzug angefallene Kosten für den Todesfallschutz und für einen eventuell vorhandenen Berufsunfähigkeitsschutz in Rechnung stellen. Im Erfolgsfall verlangen die Dienstleister einen Anteil von bis zu 50 Prozent der Rückzahlungen, welche die Verbraucher aufgrund eines erfolgreichen Widerspruchs aus den rückabgewickelten Verträgen erhalten.
“Aus unserer Sicht schaden diese Dienstleister dem Verbraucher mehr, als dass sie ihm nützen”, kritisiert beispielsweise auch Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber der dpa. “Denn häufig wird nicht einmal geprüft, ob der Widerspruch eines Vertrages für den Kunden finanziell überhaupt sinnvoll ist. Dies ist nämlich nicht per se der Fall.”
Sinn könnte ein solcher Widerruf bei bereits gekündigten Policen machen. Doch auch hier sollten Sie mögliche Steuerrückabwicklungen beachten.
Fazit: Für alle, die schnell Geld benötigen, sind Widerruf oder Kündigung nicht die Lösung. Andere Gründe, eine hochverzinste Altpolice vorzeitig zu beenden, gibt es nicht. Wer schnell, einfach und sicher Liquidität benötigt, sollte die Lebensversicherung am Zweitmarkt verkaufen.
Unseriöser Policenankauf: Der Trick mit der Kapitalertragssteuer
Der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt ist bei Liquiditätsbedarf prinzipiell – gerade auch aus steuerlichen Gesichtspunkten – immer die bessere Alternative zur Kündigung und Rückabwicklung. Auch Stiftung Warentest empfiehlt darauf zu achten, dass beim Ankauf Mindestkriterien eingehalten werden.
Das ankaufende Unternehmen sollte Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) und damit dessen strengen Qualitätskriterien verpflichtet sein. Die Auszahlung soll so unmittelbar und in einer Summe erfolgen. Ferner sollte ein Ankäufer keine offenen oder verdeckten Gebühren berechnen.
Unseriöse Ankäufer ziehen die Kapitalertragssteuer teilweise oder vollständig vom Kaufpreis für den Kunden ab, obwohl Firmen diese vom Finanzamt erstattet bekommen. Seriöse Zweitmarktunternehmen geben die Steuererstattung hingegen vollständig an den Verkäufer der Police weiter.
Gute Beratung ist gerade bei steuerlichen Fragen empfehlenswert
Verbraucher, die vor einer Trennung von ihrer Lebensversicherung stehen, sollten gegebenenfalls vorher einen Steuerberater konsultieren. Aber auch Bankberater und Versicherungsmakler können Auskunft zu steuerlichen Fragen bei Verkauf der Lebensversicherung geben.
Policen Direkt stellt Kunden, Beratern und Vermittlern ein Merkblatt zur Abgeltungssteuer zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Policen Direkt sieht den Verkauf von Lebensversicherungen als wichtigen Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Best-Advice-Beratung gemäß § 60 VVG. Proaktive Beratung gewinnt mit der neuen Vermittlerrichtlinie IDD 2 ebenfalls immer mehr an Bedeutung.
Lebensversicherung ist mehr als bloßes Steuersparprodukt
In der Vergangenheit bildeten die Steuerprivilegien ein Hauptargument für den Vertrieb der Lebensversicherung. Doch angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus gewinnt der Faktor Sicherheit immer mehr an Bedeutung.
Alte Verträge in der Lebensversicherung haben hohe Garantiezinsen und sind ein sehr gutes Produkt zur Altersvorsorge. Für die Lebensversicherer wird es zunehmend schwieriger, die Beiträge Ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen. 2017 haben Versicherer über Alt- und Neubestände hinweg dennoch eine Gesamtverzinsung von durchschnittlich 2,9 Prozent gezahlt.
Garantien sind in der Lebensversicherung weiter gefragt. Lebensversicherer reagieren darauf mit Produkten mit modifizierten Garantien. Die Herausforderungen für Verbraucher wie Vermittler liegen hier auf der Hand: Es wird schwerer, sich in der heterogenen Produktlandschaft zurechtzufinden. Garantieprodukte machen immer noch 90 Prozent des Neugeschäftes aus. Die vom GDV gemeldeten Zahlen zum Neugeschäft 2017 zeigen, dass es zahlreiche Versicherer gibt, die weiter erfolgreich Garantien anbieten können. Die gute Nachricht darüber hinaus: Diese Unternehmen haben viele Kunden mit neuen Produkten überzeugt.
Für wenig finanzmarktaffine Anleger sieht Policen Direkt-Chefaktuar Henning Kühl derzeit keine alternativen Produkte zur Altersversorgung: „Die Lebensversicherung ist nach wie vor ein attraktives Vorsorgeprodukt. Vorsorgesparern, die auf die Lebensversicherung setzen, geht Sicherheit immer noch vor schneller Rendite. Und auch wenn mit einem branchenweiten Rückgang bei der Verzinsung zu rechnen ist, rentieren sich Kapitallebens- und Rentenversicherungen immer noch deutlich mehr als vergleichbare Anlagen wie Festgeld oder festverzinsliche Anleihen.“
Auch Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa) hält die private Rentenversicherung für die lebenslange finanzielle Absicherung einer unbekannten Lebensdauer für extrem wichtig. „Das Risiko, länger zu leben, als das angesparte Geld reicht, ist eines der am meisten unterschätzen finanziellen Risiken“, erklärte Ruß unlängst anlässlich der Vorstellung einer Studie. „Private Altersvorsorge wird in Zukunft von vielen nicht mehr für die Finanzierung von Extras, sondern zur Sicherung des gewünschten Lebensstandards im Alter benötigt.“
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habe schon vor2005 mit einem Einmalzahlungsbetrag eine Lebensversicherung abgeschlossen bei ich damals entweder eine lebenslange Rente erhalte oder auch das Kapital wählen kann, nun ist es soweit und wenn ich das Kapital wähle soll ich Kapitalertragssteuern zahlen, ich frage mich nur warum, bei Abschluss wurde mir nichts davon erzählt
Leider geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor, weswegen Sie Steuern zahlen müssen. In der Regel sind Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, nämlich steuerfrei. Gab es bei Ihnen während der Laufzeit vielleicht vertragliche Änderungen oder eine Abtretung? Unter Umständen kann nämlich so ein Vertrag steuerschädlich werden.
Vielen Dank für all diese Erklärungen. Es ist ziemlich kompliziert zu verstehen, wenn man mit dem Steuersystem nicht vertraut ist. Wir hatten eine Lebensversicherung seit drei Jahren mit meiner Frau. Wir haben diese Entscheidung getroffen, um zu versuchen, unseren Ruhestand abzuschließen.
Hallo Herr Brandt,
vielen Dank für die Anmerkung. Wenn Sie konkrete Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Viele Grüße
Rafael Kurz