10 nützliche Praxistipps rund um die Lebensversicherung

10 nützliche Praxistipps rund um die Lebensversicherung

Verbraucher fragen – Experten antworten

10 nützliche Praxistipps rund um die Lebensversicherung:

  • Ist die Lebensversicherung eigentlich ein Anlageprodukt?

    Die für die Anlageberatung notwendige Protokollierungspflicht führt zunehmend zu Missstimmungen bei den Maklern. Der Bankenaufsicht lägen mittlerweile 11.000 Beschwerden darüber vor. Außerdem würde dadurch die Zahl der Beratungsgespräche sinken, schreibt ProContra.  Darin heißt es, dass die Abgabe von Protokollen den Ablauf von Beratungsgesprächen hemmen würde. Besonders die Wertpapierberatung und die Vermittlung komplexer Produkte, wie zum Beispiel gemischte Portfolien würden darunter leiden. Stattdessen griffen die Makler vermehrt zu standardisierten Produkten – mit standardisierten Protokollen. Aber selbst klassische Standardprodukte, wie der Bausparvertrag, der eine Kombination aus Anspar- und Darlehensprodukt ist, stellt Makler vor ungewöhnliche Schwierigkeiten, erläutert der Autor Markus Rieksmeier. Technisch sei der Bausparvertrag ein Produkt, dennoch wird mit unterschiedlichen Zinsangaben gearbeitet. Die Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen ist von dieser Haftung befreit, da die Lebensversicherung nicht als Anlage- sondern als Vorsorgeprodukt gilt, zumindest wenn ein ausreichender Todesfallschutz besteht und der Versicherte keine Einflussmöglichkeiten bei der Kapitalanlage seiner Prämien ab. Selbst der Kauf von Zweitmarktpolicen ist von §34 befreit, obwohl dies eigentlich eine Kapitalanlage ist. Die BaFin sieht allerdings auch die Zweitmarktpolice qua definitione immer noch als Versicherungsprodukt an. Wir empfehlen Maklern dennoch, bei der Vermittlung von Zweitmarktpolicen mit Protokollen zu arbeiten, als handele es sich dabei um Kapitalanlageberatung.

  • Ist es sinnvoll, möglichst früh eine Lebensversicherung abzuschließen?

    Wer im jungen Alter anfängt, vorzusorgen, hat nur eine geringe monatliche Belastung. diese steigt für dasselbe Rentenprodukt in zunehmenden Alter: “Für eine private Zusatzrente von 500€, die sich während der Laufzeit durch anfallende Überschüsse des Versicherungsunternehmens noch weiter erhöhen kann, beträgt der monatliche Sparbetrag für eine 20jährige Person rund 108€; eine 30jährige Person muss bereits etwa 163€ aufwenden, während sich die Zahlung für dieselbe Rentenhöhe bei der 40jährigen Person “massiv auf 269€ erhöht” rechnet der Blog Tarifeverzeichnis vor. Trotzdem ist das durchschnittliche Eintrittsalter bei der Lebensversicherung erstaunlich hoch. Es liegt bei 37 Jahren. Das Eintrittsalter bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (auch als Zusatzversicherung zur Lebensversicherung möglich, BUZ) liegt etwa 10 Jahre darunter. Grund für diese Diskrepanz ist vor allem das Geschäft mit den Einmalbeiträgen. dabei handelt es sich in der Regel um Beträge, die beispielsweise durch eine Erbschaft erworben wurden und nun in einer Lebensversicherung neu angelegt werden.

  • Dürfen Anlageberater die Kündigung der Lebensversicherung empfehlen?

    Es kommt mitunter vor, dass der Kunde mit seiner Lebensversicherung unzufrieden ist. Meist ist es die Höhe der Beiträge, die irgendwann Probleme bereit. Die Empfehlung, eine Lebensversicherung zu kündigen (oder anzukaufen, um diese selbst zu kündigen), um das freigewordene Kapital in “alternative Anlagen” zu investieren, ist grob anlegerwidrig. So lautet ein Urteil des LG München (Az.: 34 O 25826/12). Dem liegt ein Fall zugrunde, bei dem ein Anleger dazu gedrängt werden sollte, das Geld aus dem Rückkaufswert der Lebensversicherung in geschlossene Immobilienfonds zu investieren, berichtet “Das Investment”. Begründet wurde dieses Urteil mit dem Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung nach §826BGB. Der Anlageberater hatte die Kündigung unter dem Vorwand, die Lebensversicherung würde nichts taugen, bewirkt. Der Richter sah darin eine falsche Behauptung, da mit der Umdeckung die sichere Lebensversicherung, die zur Altersvorsorge gedacht ist, in eine unsichere Fondsbeteiligung umgetauscht werden sollte. Bereits zuvor hat das BGH in einem anderen Fall, bei dem es um Aktieninvestments ging, ähnlich dokumentiert: Die Lebensversicherungen dürfen nicht für riskante Investments aufgegeben werden. Der Verkauf auf dem Zweitmarkt wird jedoch nicht durch diese Urteile betroffen, da dort die Police nicht gekündigt, sondern in der Regel weitergeführt wird und außerdem der vollständige Kaufpreis über Rückkaufswert sofort ausgezahlt wird.

  • Muss die Lebensversicherung bei einem Hartz IV-Antrag gekündigt werden?

    Wer Hartz IV beantragen will, muss zunächst an sein eigenes Vermögen gehen, bevor der Staat etwas zahlt. Problematisch wird es hier bei der Lebensversicherung. Denn einerseits ist sie ein Anlageprodukt, andererseits beinhaltet sie auch eine Versicherungsleistung, dient zur Absicherung der Familie und der eigenen Altersvorsorge. Muss der Vertrag nun vorzeitig gekündigt werden? Verbraucherschützer warnen aber vor dem vorzeitigen Verkauf, wie z.B. die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn bei der Kündigung macht der Verbraucher Verlust und der Versicherungsschutz erlischt sofort. Grundsätzlich gilt die Faustregel: “Wenn der Verlust bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung zu hoch ist, sei das wirtschaftlich nicht zumutbar. Damit soll der Hartz-IV-Empfänger vor einer Vergeudung seines Vermögens geschützt werden.” schreibt der Gute Rat. Vergeudung wird jedoch unterschiedlich interpretiert: Bei 18% Verlust hegten die Sozialrichter Zweifel, 12,9% Verlust hingegen wurden achselzuckend in Kauf genommen. Dabei bietet sich mit dem Verkauf auf dem Zweitmarkt eine von Verbraucherschützern empfohlene Alternative, bei der der Verbraucher einen Kaufpreis über Rückkaufswert ausgezahlt bekommt. Zusätzlich bleibt ein beitragsfreier Rest-Versicherungsschutz erhalten.

  • Können Versicherer Zahlungen verweigern?

    Davor haben viele Versicherte Angst: Der Schadensfall tritt ein – und der Versicherer zahlt nicht, obwohl man zuvor Jahrelang Beiträge gezahlt hatte. Hollywood-Filme, wie die Grisham-Verfilmung “Der Regenmacher” ezählen solche Geschichten von nicht zahlenden Versicherungsgesellschaften. Aber entspricht dies auch der Realität? Die als kritisch bekannte Ratingagentur Franke & Bornberg wollte dies herausfinden. Die Analysten ermittelten, dass in 70% der angemeldeten Fälle gezahlt würde, 30% würden abgelehnt. Allerdings weisen die Analysten auch darauf hin, dass Ihre Studie auf freiwilligen Angaben der Versicherer beruht, besonders verweigerungsfreudige Versicherer also auch die Teilnahme an der Studie hätten verweigern können. Franke & Bornberg empfehlen daher, sich bei Neuabschlüssen an Makler zu wenden. Diese wüssten in der Regel genau, welche Gesellschaft eher zahlt und welche Gesellschaft eher nicht. Die Höhe der Prämie sollte beim Neuabschluss also nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Tipp: Lebensversicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) mit beinhalten, können im Fall eines Liquiditätsbedarfs auch verkauft werden. Die BUZ-Police bleibt beim Verkauf mit Rückerwerbsoption vollständig erhalten.

  • Ab wann sind Renditeversprechen eigentlich unseriös?

    Drei Prozent Verzinsung für die Lebensversicherung hält die Hamburger Verbraucherschützerin für “schlecht”. Aber was bedeutet “schlecht”? Und was ist gut? Vier, fünf, sechs, sieben Prozent? Ab wann fangen Renditeprognosen eigentlich an, unseriös zu sein? Ab 7,5% meint Uwe Zimmer, Vorstand der Vermögensverwaltung Meridio. Dabei kann so etwas durchaus gut gehen, nur die Wahrscheinlichkeit einer positiven Verzinsung der Einlage nimmt ab. Warum lassen die Banken die Finger von solchen Vorhaben, fragt Zimmer. Weil sie das Risiko nicht eingehen können, wollen – oder dürfen. Aktuell liegt der EZB-Leitzins bei 0,15%. Die aktuelle Inflationsrate beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 0,8%. Renditen sollten also zumindest oberhalb dieser Inflationsrate liegen. In der Lebensversicherung liegt die aktuelle Verzinsung zwischen drei und vier Prozent. Die Leistungsbilanz für Zweitmarktpolicen von Policen Direkt weist eine Rendite von 4,63% aus. 

  • Kann der Niedrigzins zur Gefahr für die Lebensversicherung werden?

    Mit Spannung erwarteten viele Branchenkenner die Assekurata-Analyse der Lebensversicherung. Angesichts des anhaltenden Niedrigzinsniveaus rechneten viele mit negativen Zeichen. Doch die Lebensversicherer schätzen die Geschäftslage deutlich positiver ein, als im vergangenen Jahr. Zu dieser Einschätzung gelangt die aktuelle Assekurata-Studie. Allerdings erwartet die Assekuranz zusätzlichen Aufwand durch die Zinszusatzreserven. Je niedriger die Kapitalmarktzinsen, desto höher dieser Aufwand, so die Analysten. Allerdings spricht auch einiges für das klassische Versicherungsprodukt, “…zum Beispiel die besondere Bedeutung des klassischen Geschäfts in der betrieblichen Altersvorsorge, die Möglichkeit, den Bestandszins über sinkende Rechnungszinsen im Neugeschäft zu entlasten, und damit auch eine Entlastung der Solvabilitätsanforderungen mittel- bis langfristig anzustreben.” Von der Politik erwartet die Assekuranz die Lösung des nun schon seit Monaten schwelenden Konflikts um die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

  • Wie schaffen es die Versicherer, auf dem Kapitalmarkt Rendite zu erzielen?

    Versicherer erwirtschaften zwar nur bescheidene Renditen zwischen drei und vier Prozent. Sie haben aber den Ruf, besonders sicher zu sein und gelten daher als bevorzugtes Produkt der Altersvorsorge. Aber wie schaffen es die Versicherer, die Rendite im Niedrigzinsumfeld zu erwirtschaften? Staatsanleihen bringen bekanntlich nur eine sehr geringe Rendite. Die würde allein nicht ausreichen, um die Garantieversprechungen der Versicherer zu erfüllen. Dennoch will Deutschlands Marktführer Allianz den Anteil von Staatsanleihen im Portfolio sogar ausbauen, erklärte Allianzvorstand Faulhaber. Sie werden auch deshalb von Versicherern bevorzugt, weil sie anders als andere Anlageformen nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden müssen. Gerade auf diesem Gebiet sind mit Solvency II die Vorschriften weiter verschärft worden. Daneben engagiert sich die Allianz allerdings auch in Großprojekten, vornehmlich solche, die sehr groß und sehr langfristig angelegt sind, denn Anlagehorizont udn Größe stellen die entscheidenden Vorteile der Versicherungsgesellschaften dar, so Faulhaber. Diese Großprojekte liefern die entsprechenden hohen Erträge, um die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen. Faulhaber nennt hier konkret mehrere Beispiele: So habe die Allianz kürzlich das komplette Gasnetz in Tschechien gekauft. Weiterhin besitzt der Versicherer 43 Windparks in ganz Europa, finanziert den Autobahnbau in Frankreich und investiert in ausgesuchten Immobilien, wie z.B. dem Skyline Plaza in Frankfurt. Was hat nun aber der private Anleger davon, sofern er nicht selbst Versicherungsnehmer ist oder sein will? Hier bietet der Zweitmarkt eine Möglichkeit, in Zweitmarktpolicen zu investieren und somit mit viel kürzeren Laufzeiten am Anlageerfolg der Versicherer teilzuhaben. 

  • Welche Folgen ergeben sich durch das Lebensversicherungsreformgesetz?

    Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht unter anderem eine Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven vor. Danach sollen Kunden, die aus dem Vertrag aussteigen, nicht mehr an den Beteiligungen an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Diese sollen stattdessen der verbleibenden Versichertengemeinschaft zugute kommen. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. hat als größter institutioneller Versicherungsnehmer daher stets eine Neuregelung unterstützt. Versicherte, die überlegen, den Vertrag zu verlassen sind nun verunsichert, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dennoch warnen Verbraucherschützer vor einer Kündigung. Schließlich könne man zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen, wie hoch die zukünftigen Schlussüberschüsse ausfallen würden, auf die man im Kündigungsfall verzichtet, so Peter Schwark vom GDV: “Der Versicherer kann nur sagen, wie der aktuelle Stand ist – nicht aber den exakten Stand zum Vertragsende”, so Schwark. Wer mit dem Gedanken spielt, sich das Geld aus seinem Vertrag vorzeitig auszahlen zu lassen, sollte also einen Verkauf auf dem Zweitmarkt in Erwägung ziehen und sich dort ein kostenloses Kaufangebot unterbreiten lassen.

  • Kann man auch nach Verkauf der Lebensversicherung versichert bleiben?

    Experten sind sich darin einig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen gehört. “40, 45 ist ein typisches Alter, danach steigt das Risiko“, so Gert Wagner von SwissLife in einer Diskussionsrunde gegenüber „Mein Geld“. Dies ist auch das typische Alter, in dem man – beispielsweise für eine Immobilienfinanzierung – das Geld aus der Lebensversicherung vor Ablauf benötigt. Das Problem dabei: Wer die Police verkauft, verliert auch eventuell mit der Police zusammen abgeschlossene Zusatzversicherungen, wie z.B. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Dies lässt sich jedoch vermeiden, wenn man die Police zusammen mit einer Rückerwerbsgarantie verkauft (Policencash) Dann bleibt der volle Versicherungsschutz – inklusive Berufsunfähigkeit auch nach Verkauf noch erhalten!

Von Matthias Wühle

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